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Krieger-Witwen-Steuerklasse

von frulrich04.02.2009 | 19:36
2939 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Ihr da draussen, kann mir bitte jemand noch sagen, wie die Witwen von vermissten Soldaten steuerlich behandelt werden. Meine Erfahrung ist, dass die jungen Steuerbeamten dies nicht mehr wissen. So weit ich mich erinnern kann, gab es da eine gesonderte Regelung. Vielleicht kann mi ja jemand helfen.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 05.02.2009 | 08:54

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich Ihnen, als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung, zu diesem Thema keine zielführende Auskunft geben kann.

10 Antworten

Schadeam 04.02.2009 | 19:46
wenn das die "jungen Steuerbeamten" beim Finanzamt schon nicht wissen, woher sollen das die genauso jungen Leser des Rentenforums wissen? Aber halt, das gibts ja Schiko - vielleicht haben Sie Glück und der weiß noch was aus "der alten Zeit".
Schiko.am 04.02.2009 | 21:26
Sehr liebenswürdig"Schade" so kann man auch mit Menschen umgehen. Muss gestehen, erst vor drei Jahren habe ich von dieser Rentenart über- haupt erfahren, hatte keine Ahnung. Ich meine aber, mein salomonisches Urteil lautet"Nein" Aber selbst bei einem " Ja" spielt dies keine Rolle. Die Anfragende sollte aber wissen, 7664 plus absetzbare Beträge , wie Kranken, Pflegeversicherung etc. erhöhen noch diese Freigrenze. Vielleicht gehört auch "frulrich" zu den Personen, die glauben alle Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, dies wir ja oft gepredigt. Diese Darstellung ist für mich der Beweis, fragen Sie beim Finanzamt nach, oft nur Worthülsen sind. Mit freundlichen Grüßen.
Wolfgangam 04.02.2009 | 21:33
...war das jetzt Original oder Schiko.-Wirr ? Ich glaube mich zu erinnern, dass 'der' Krieg schon ein Weilchen länger beendet ist und die 'Krieger-Witwenrenten' vom Versorgungsamt auch schon ein paar Tage länger laufen ;-) --- An frulich der Rat, suchen Sie die E-Mail vom Bundesfinanzministerum oder Ihre Landesverwaltung in steuerlichen Fragen und fragen Sie da mal nach. Bund: https://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Servic… Gruß w.
Agnesam 05.02.2009 | 07:42
Guten Morgen, wenn Sie die Witwenrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), dies regelt die Ansprüche der "Kriegerwitwen" meinen, ist die Antwort einfach: diese Renten unterliegen nicht er Steuerpflicht. Agnes
frulricham 05.02.2009 | 08:51
Hallo Agnes, danke für die Antwort. Leider handelt es sich nicht um eine Rente, sondern Pension, die auf jeden Fall steuerpflichtig ist. Meine Frage aber geht dahin, ob die Witwe als solche versteuern muss, oder ob sie noch als verheiratet gilt, da der Mann bisher nicht für tot erklärt wurde. Laut Gesetz ist die Pensionäin dann noch verheiratet. Ich meine es gab da einen besonderen Passus für diesen Personenkreis. Gruß frulrich
frulricham 05.02.2009 | 09:03
Hallo Schiko, danke für die Nachricht. Leider trifft Ihre Antwort nicht ganz mein Problem, siehe meine Antwort an Agnes. Zur Rente noch ein Tip, bin seit zwei Jahren in Rente, wenn der Ehepartner noch in Arbeit ist und Zusammenveranlagung stattfindet, nicht die übliche Regel, wenig Verdienst Klasse V, der mehr verdienende Klasse III. Ich muss jetzt für zwei Jahre bitter nachzahlen. Gruß frulrich
frulricham 05.02.2009 | 09:11
Sehr geehrter EXPERTE, selbstverständlich habe ich Verständnis für Ihre Zurückhaltung. Aber danke, dass Sie sich trotzdem gemeldet haben. Gruß frulrich
frulricham 05.02.2009 | 08:57
Hallo Schade, dass die jungen Leser nicht mit diesem Problem konfrontiert sind ist ganz normal und auch gut so, aber ich hoffe doch, dass auch ein par ältere dabei sind, die das noch wissen. Danke jedenfalls für die Nachricht Gruß frulrich
Schiko.am 05.02.2009 | 09:04
Um 21.26 Uhr hat der Schmierfink wieder zugeschlagen. Ihm muss langweilig sein. Mit freundlichen Grüßen,
Luckyam 05.02.2009 | 09:26
§83 BVG (Ausschluss der Anrechnung von Versorgungsbezügen auf das Arbeitsentgelt) "Bei der Bemessund des Arbeitsentgelts von Beschäftigten, die Versorgungsbezüge nach diesem Gesetz erhalten, dürfen diese Bezüge nicht zum Nachteil des Beschäftigten berücksichtigt werden; insbesondere ist es unzulässig, die Versorgungsbezüge ganz oder teilweise auf das Entgeld anzurechnen. Das gilt auch für Leistungen, die mit Rücksicht auf eine frühere Tätigkeit an einen ehemals Erwerbstätigen oder seine Hinterbliebenen zur Erfüllung eines Rechtsanspruchs freiwillig erbracht werden." Es ist unerheblich ob die Witwenrente nach dem BVG gewährt wird, weil der Soldat noch vermisst oder bereits für tot erklärt wurde. Ergo: BVG-Renten werden bei der Steuer nicht angerechnet und die Steuerbeamten wissen das m. E. auch.
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