Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Frau Beckmann,
aus Ihrer Frage ist zu entnehmen, dass Sie gewöhnlich in zwei Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Deutschland und Polen) erwerbstätig sind.
Um Doppelversicherungen zu vermeiden, sollen für diesen Personenkreis einheitlich die Rechtsvorschriften über Soziale Sicherheit nur eines Mitgliedstaates gelten.
Personen, die in mehr als einem Mitgliedstaat beschäftigt sind, unterliegen in der Regel den Rechtsvorschriften ihres Wohnstaates. Besonderheiten können sich aber beispielsweise bei einem Zusammentreffen einer abhängigen Beschäftigung und einer selbständigen Tätigkeit in verschiedenen Mitgliedstaaten ergeben.
Welche Rechtsvorschriften über Soziale Sicherheit für Sie Anwendung finden, entscheidet grundsätzlich der zuständige Träger Ihres Wohnstaates. In welchem Staat Sie Ihren Wohnsitz (Lebensmittelpunkt) haben, ist anhand Ihrer Angaben nicht eindeutig festzustellen.
Für eine abschließende Klärung ist eine umfassende Prüfung des individuellen Sachverhaltes unbedingt erforderlich.
Wir bitten Sie sich deshalb sobald wie möglich mit dem zuständigen Träger Ihres Wohnstaates in Verbindung zu setzen. Außerdem sollten Sie hier zwingend die Ausstellung einer Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften (Bescheinigung E 101) – sowohl für vergangene als auch zukünftige Zeiträume - beantragen. Bitte informieren Sie sich dort auch über die Möglichkeiten der Regulierung bezüglich der zurückliegenden Zeiträume.
Sofern Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und gesetzlich krankenversichert sind, wenden Sie sich für Zeiträume ab 2009 zur weiteren Beratung bitte sobald wie möglich an Ihre gesetzliche Krankenkasse. Sollten Sie nicht gesetzlich krankenversichert sein, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung.
Sollten Sie Ihren Wohnsitz in Polen haben, wenden Sie sich zur Klärung des Sachverhaltes bitte an den dort zuständigen Träger. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen KRUS.
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