Seit Mai 2020 erhalte ich die Regelaltersrente und bin auch in der Künstlersozialkasse, da ich weiterhin freischaffend künstlerisch tätig bin. Ich frage mich aber, wieso ich dort weiterhin Krankenversicherung- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen soll, da ich doch über die DRV kranken- und pflegeversichert bin?
Gruss Robi
Da müssen sie sich nicht selber fragen. Fragen sie ihre Krankenkasse.
Hallo Robi,
Regelaltersrentner, die parallel zum Rentenbezug selbstständig tätig sind, müssen sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern, den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag selbst zahlen und würden einen Zuschuss von der gesetzlichen Rentenversicherung zu diesem Beitrag bekommen.
In Ihrem Fall müssen Sie sich nicht freiwillig krankenversichern, da Sie als Künstler die günstigere Variante der Kranken- und Pflegeversicherung über die KSK haben.
Weitere Fragen richten Sie bitte entweder an die KSK oder an Ihre Krankenversicherung.