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Kündigung

von MlIbra03.03.2008 | 19:47
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6 Antworten

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Ich beziehe den Existenzgründerzuschuß der am 06.Juni 2006 ausläuft.Da ich nicht Rentenversicherungspflichtig bin würde ich gerne meine gesetzliche Rentenversicherung kündigen. Gibt es da bestimmte Fristen? oder kann ich jetzt schon zum Juni kündigen.Danke

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo M/Ibra,

bitte setzen Sie sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung und teilen diesem schriftlich mit, daß Sie mit Ablauf des Existensgründungszuschusses keine Beiträge mehr entrichten möchten. Ihr Rentenversicherungsträger wird dann die weitere Bearbeitung vornehmen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Kündigung

Zunächst wäre tatsächlich zu klären, ob und nach welcher gesetzlichen Vorschrift eventuell über den Wegfall des Existenzgründerzuschusses hinaus Versicherungspflicht besteht. Erst dann kann die Frage der Befreiung geklärt werden. Wir empfehlen Ihnen daher zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

4 Antworten

Happyam 04.03.2008 | 12:53
können Sie Ihre Frage bitte nochmal überarbeiten? Existensgründungszuschuss bis 2006? Wir haben 2008! Weiterhin geben Sie an, dass Sie kein Beiträge in die RV zahlen und was wollen Sie dann kündigen??? LG Happy p.s. an den Experten... Ihre Antwort passt mal so gar nicht!
Mlibraam 04.03.2008 | 16:19
Oha Sorry, mein Existenzgründerzuschuß endet natürlich im Juni 2008.Während des Existenzgründerzuschusses ist man verpflichtet Rentenbeiträge zu zahlen danach kann ich mich befreien lassen.
Happyam 05.03.2008 | 08:42
Guten morgen, Befreiung ja, aber nur wenn Sie zu den Selbständigen mit einem Auftraggeber gehören und weiterhin Ihr Einkommen mehr als geringfügig ist (über 400.-€) Aber so eine Befreiung will gut überlegt sein!!! Hinweis: Aufrechterhaltung Erwerbsminderungsrentenschutz! Also ich rate Ihnen, bei eine Beratungsstelle vorzusprechen und alle Einzelheiten ab Juli 2008 durchzugehen. Dort kann dann auch der "Befreiungsantrag" gestellt werden. Es ist vielleicht sinnvoll sich nicht gleich für drei jahre befreien zu lassen, sondern erstmal für eins oder zwei. Sie können die Befreiung immer verlängern, nur kürzen geht nicht. Einmal für drei Jahre befreit, kein Zurück mehr möglich. Ab dem 4. jahr müssen Sie evlt. sogar Pflichtbeiträge entrichten. Also auf zur nächsten Beratungsstelle und klären Sie das lieber im Vorfeld. LG Happy
Mlibraam 05.03.2008 | 19:56
Da ich keine hohen Einnahmen habe rentiert sich es nicht weiter einzubezahlen,da später bei der Rente so gut wie nichts hängenbleibt. Weiterhin den Mindestbeitrag von 79,60 Euro einbezahlen nur das mein Erwerbsminderungschutz beständig bleibt halte ich auch für unsinnig.Eine erwerbsunfähigkeitsversicherung kann ich auch privat abschliessen und mich halt privat Rentenversichern.Ich denke eine andere Wahl habe ich nicht.Aber ich werde mich schnellstens um ein Beratungsgespräch kümmern.Danke schön für die Infos
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