Hallo Elisabeth,
die DRV teilt dem Arbeitgeber nicht mit, dass Sie erwerbsgemindert sind.
Allerdings kann es durchaus sein, dass Ihr Arbeitgeber im Rahmen des Rentenverfahrens eine Anfrage bezüglich des sozialversicherungspflichtigen Entgelts erhält. Auf dieser Anfrage steht aber nicht, dass Sie erwerbsgemindert sind.
Wie Ihr Arbeitgeber von einer Erwerbsminderung Kenntnis erlangt hat, entzieht sich unserer Kenntnis.