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Experten-Antwort

Kündigung

von Elisabeth15.04.2011 | 21:39
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Darf die DRV meinem alten AG mitteilen , dass ich em bin? Eine Schweigepflichtentbindung habe ich nicht unterschrieben. Danke für eure Antworten. Mein alter AG, der mich gekündigt hat und die Kündigungsschutzklage verloren hat, hat die DRV hinter meinem Rücken gefragt und sie hat ohne meinem Wissen geantwortet und hat auch mich nicht über diesen ganzen Vorgang in Kenntnis gesetzt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elisabeth,

die DRV teilt dem Arbeitgeber nicht mit, dass Sie erwerbsgemindert sind.

Allerdings kann es durchaus sein, dass Ihr Arbeitgeber im Rahmen des Rentenverfahrens eine Anfrage bezüglich des sozialversicherungspflichtigen Entgelts erhält. Auf dieser Anfrage steht aber nicht, dass Sie erwerbsgemindert sind.

Wie Ihr Arbeitgeber von einer Erwerbsminderung Kenntnis erlangt hat, entzieht sich unserer Kenntnis.

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8 Antworten

Isoldeam 16.04.2011 | 14:12
Hallo Elisabeth, die Arbeitgeber sehen es von selbst. Es erfolgt keine Mitteilung von der Rentenversicherung an die Arbeitgeber.
Elisabetham 16.04.2011 | 15:02
Mein AG hat von mir erfahren, dass ich em bin. Daraufhin hat er die DRV direkt um genauere Auskünfte gebeten, was die DRV auch hinter meinem Rücken problemlos gemacht hat. Asozialrechtler, dieses Vorgehen ist furchtbar unlustig. Vielleicht bekomme ich demnächst Post von einem Beerdigungsinstitut: " Wir wissen, dass Sie em sind. Haben Sie schon Vorsorge getroffen? Wir beraten gern."
floham 16.04.2011 | 21:08
Hallo, davon abgesehen, dass ich meinen AG zuvor informiert habe, musste ich seit EM-Antragstellung bereits 2x Vordrucke von der DRV vom AG ausfüllen lassen. Spätestens da, hätte er davon erfahren. (Angaben zum Beschäftigungsverhältnis, Verdienst zur Berechnung der Hinzuverdienstgrenze, etc.) Ich habe auch vor Antragstellung eine Vereinbarung mit dem AG getroffen, dass ich bei Berentung entweder meinen Stellenanteil entsprechend reduzieren darf bzw. als geringfügig Beschäftigter weiter arbeiten darf. Eben abhängig von der Rentenart, sofern diese bewilligt ist.
Eam 16.04.2011 | 21:44
Ich war bereits in einem gekündigten Arbeitsverhältnis, als ich die Em-Rente beantragt habe und die Kündigungsschutzklage lief.
Elisabetham 16.04.2011 | 21:55
Dankeschön -_-!
Elisabetham 28.04.2011 | 20:13
Heute habe ich von der DRV den Schriftwechsel zwischen meinem AG und ihr erhalten. Mein AG wusste von mir, dass ich em bin. Der Mitarbeiter der DRV hat aber alle Einzelheiten ganz bereitwillig mitgeteilt und mich darüber nicht in Kenntnis gesetzt.
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