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Kündigung der Entgeldumwandlung durch den AN/AG

von PS07.05.2009 | 18:42
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4 Antworten

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Hallo, es besteht eine betriebliche Altersversorgung bei einem vom AG unabhähigigen Anbieter. Diese wird im Rahmen einer Entgeldumwandlung bedient. Durch die Insolvenz des AG werden zur Zeit keine Beiträge gezahlt. Da eine Kündigung erfolgt ist, ist auhc nicht damit zu rechnen, dass noch Beiträge fliessen. Nach Aussage der Versicherung muss der AG am besten die Entgeldumwandlung kündigen, da er keine Beiträge mehr bezahlt. Im Anschluß besteht nur dann für den Verischerungsnehmer die Möglichkeit der privaten/freiwilligen Weiterversicherung im alten Tarif. Kennen Sie diese Vorgehensweise und ist SIe korrekt? Was muss konkret getan werden?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich habe schon von der Vorgehensweise gehört.

Ich würde bezüglich der Abwicklung zunächst auch ein Gespräch mit dem Insolvenzverwalter führen, damit die Beendigung des Vertrages von dort in die Wege geleitet werden kann. Es müsste auch die Möglichkeit bestehen, die Versicherung beitragsfrei stellen zu lassen. Bitte erkundigen Sie sich auch nach der Möglichkeit den Vertrag fortführen zu lassen, wenn Sie bei einem neuen Arbeitgeber beschäftigt sind. Dies müsste dann auch mit diesem geregelt werden.

3 Antworten

Maria L.am 07.05.2009 | 22:52
Hallo PS, ich kann Ihnen nur einige Hinweise ohne Gewähr geben: - der BAV-Vertrag läuft derzeit mit dem AG als Versicherungsnehmer und Ihnen als Versicherte Person: das müßte umgestellt werden auf Sie als Versicherungsnehmer, das ist ein übliches Verfahren - ich vermute allerdings, daß das nur der AG als derzeitger Rechteinhaber anstoßen kann, deshalb würde ich mich an Ihrer Stelle an den AG bzw. an den Insolvenzverwalter wenden - ggf. können Sie den Vertrag von einem neuen Arbeitgeber weiterführen lassen, das hängt u.a. davon ab, um was für einen Vertrag es sich handelt (Riester?) - Sie können den Vertrag privat weiterführen, davon ist allerdings dringend abzuraten, denn einmal BAV, immer BAV im Sinne der späteren Beitragspflicht jeder Auszahlung für die Kranken- und Pflegeversicherung (voller Beitragssatz, nicht halber Satz wie sonst) - mal abgesehen von der späteren Steuerpflicht der Leistungen - sie können den Vertrag beitragsfrei stellen lassen, sobald Sie selber dort als Versicherungsnehmer eingetragen sind, das dürfte die günstigste Variante sein ==> für die Altersvorsorge sparen Sie besser unabhängig von staatlicher Förderung, ich empfehle dazu in der Regel Aktienfonds. Die umfassende Argumentation dazu mag ich hier nicht immer wieder wiederholen, sie findet sich in alten Beiträgen von mir. Unabhängige Infos über eine effiziente eigenständige Altersvorsorge bietet www.finanzuni.org Mit freundlichen Grüßen, Maria L.
L. Mariaam 08.05.2009 | 11:08
"ich empfehle dazu in der Regel Aktienfonds" Schön, dass Sie wieder da sind...
PSam 08.05.2009 | 14:34
Vielen Dank fuer die Antworten, ich habe jetzt nach Rücksprache mit dem Anbieter (BVV) und dem AG die Entgeldumwandlung vom AG kündigen lassen. Nach Aussage des Versicherers wird er direkt auf mich zu kommen und anbieten, die Versicherung eigenständig fortzuführen. Durch dieses Vorgehen, kann ich in dem alten Tarif bleiben und werde nicht einen neuer (und schlechteren) umgestuft. Nochmals Vielen Dank
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