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Kündigung des Arbeitsvertrages wegen Berentung?

von Martin Schmitz11.01.2007 | 08:52
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3 Antworten

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Hallo und guten Tag! Seit 01.04.03 bin ich berentet wegen voller Erwerbsminderung. Es folgte eine zweimalige Befristung und nun ab 01.11.06 die Dauerberentung. Ich hatte in einem Krankenhaus gearbeitet. Dies Krankenhaus unterhält eine Pensionskasse, die zum 31.12.06 ausgelaufen ist.#Angeblich, und die Informationen des Arbeitgebers sind nicht einheitlich, muss ich zum 30.10.06 meinen Arbeitsvertrag kündigen, damit ich Anspruch auf das Pensionsgeld bekomme. Da ich ja bereits -durchgehend- seit 2003 berentet bin und ich nicht leichtfertig eine Unterschrift leisten möchte, frage ich also hier an, ob dies stimmt und wie man mir sagte auch aus dem BAT hervorgeht. Für Ihre hilfe bedanke ich mich! M.Schmitz

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

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2 Antworten

KSCam 11.01.2007 | 11:56
mit Ihrer arbeitsrechtlichen Frage, bzw. der Frage nach der Pensionskasse sind Sie im Rentenforum wohl nicht ganz richtig. Fragen Sie doch mal Ihren Personarat. So wie ich das BAT kenne, endet das Beschäftigungsverhältnis spätestens mit Eintritt der vollen Erwerbsaminderung. Ob der Arbeitgeber dazu noch eine spezielle Erklärung verlangt, müssen Sie mit dem abklären und was die Statuten der Pesionskasse fordern, weiß hier im Forum wohl niemand. Aber was sollte eigentlich schiefgehen? Sie können nicht mehr arbeiten (auf Dauer), was nützt es Ihnen, wenn das Arbeitsverhältnis auf dem Papier weiterbesteht?
Lmusiam 12.01.2007 | 09:18
Lieber Herr Schmitz, wenn Sie einen Caritasvertrag haben können Sie unter "AVR-Caritas" Allgemeiner Teil § 18 die Erklärung finden. Suchen Sie in Google!
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