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Experten-Antwort

Kündigung des Arbeitsvertrags notwendig?

von Murmeltier27.04.2013 | 14:50
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9 Antworten

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Guten Tag, ich bin 1953 geboren und kann ab dem 1.12.2013 Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Abschlag vorzeitig in Anspruch nehmen. Ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und ich frage mich, ob ich meinen Arbeitsvertrag kündigen muss, falls ich mich dazu entschliesse, einen Rentenantrag zu stellen. Obwohl meine Frage nur teilweise das Rentenrecht betrifft, hoffe ich auf eine Auskunft. Meinem Arbeitsgeber möchte ich diese Frage im Moment nicht stellen. Freundliche Grüße Murmeltier

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Ihr Arbeitsvertrag erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet, ist bei vorzeitigem Ausscheiden Ihr Arbeitsverhältnis sicher durch Kündigung oder durch einen Auflösungsvertrag zu beenden. Die weiteren Einzelheiten sollten Sie mit Ihrer Personalabteilung gegebenenfalls unter Herbeiziehung des Schwerbehindertenbeauftragten und /oder Ihres Personalrates klären.

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8 Antworten

Fritzam 27.04.2013 | 17:53
Hallo Ich würde niemals selber Kündigen, stellen sie den Rentenantrag und harren der Dinge die da kommen! PS: Es wird nichts kommen sie gehen in Rente und gut ist, solte ihr Arbeitgeber einer der Querulatorischen im ÖD sein macht doch nichts sie gehen in Rente BASTA, und nach Erhalt des Renten Bescheides Informieren sie Ihren AG. VERGESSEN sie die Zusatzkasse nicht! MfG Gewerkschaft
KSCam 27.04.2013 | 15:26
Diese Frage trifft nicht mal teilweise das Rentenrecht, :) Das müssen Sie schon auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes klären. Tipp: Wenn Sie nicht bei der Personalabteilung fragen wollen (warum eigentlich nicht? Die wissen doch eh, dass Sie schwerbehindert sind und dann ab 60+7 in Rente gehen können - eine Riesenüberraschung werden Sie denen also nicht bereiten), fragen Sie halt beim Personalrat nach.
KSCam 27.04.2013 | 20:29
Ist ja ein ganz toller Rat, den Sie da geben. Einfach zu irgendeinem Monatsbeginn in Rente gehen, bis zum letzten des Vormonats arbeiten.... ...und keinen Gedanken wie die Kollegen mit denen man eventuell jahrelang zusammengearbeitet habt, reagieren, wenn sie plötzlich von einem Tag auf den anderen die Arbeit des Neurentners machen dürfen. So was machen nur Arschlöcher....sorry für diesen Ausdruck. Das passiert in der Praxis Gott sei Dank nicht, weil der RA 3 Monate vorher gestellt wird (um die erste Rente pünktlich zu bekommen) und dann der AG duch die gesonderte Meldung informiert wird. Nochmals: wo ist eigentlich das Problem sich 3 bis 6 Monate vorher klarzuwerden wann man in Altersrente gehen will und dies dann auch dem Arbeitgeber mitzuteilen?
G.wt@web.deam 28.04.2013 | 10:44
Hallo @KSC ja und was wollen sie? 3 Monate Vorher bekommt der AG auch Bescheid, ist doch alles klar was soll die Aufregung. Wen die Kollegin nichts sagen möchte oder Angst hat was zu sagen dann weiß ich wo das Arschloch sitzt. Der Lk hier lässt seit Jahren Geteilte Dienste fahren das Interessiert dem auch nicht das das Verboten ist
G. Strachwitzam 28.04.2013 | 08:34
Man weiß nie wie gerade dein Arbeitgeber darauf reagiert. Manchmal weckt man schlafende Hunde, manchmal wundert der sich, warum man darum so ein Aufhebens macht. Da kann man dieserorts nur spekulieren. Ob das wirklich das Problem ist. Oder ob das Problem ganz woanders liegt?
Murmeltieram 28.04.2013 | 13:03
Hallo, ihr lieben Helferlein, können wir uns vielleicht mal bitte auf meine Frage konzentrieren? Ich will eigentlich nur eine Antwort: Kündigung notwendig - ja oder nein. Ihr geht von Fakten aus, die keine sind: woher soll mein AG z.B. wissen, ob ich die Voraussetzungen für den Rentenbeginn 12/13 erfülle? Niemand muss! 3 Monate vor einem möglichen Rentenbeginn einen Antrag stellen. Das geht auch noch später. Altersrente für Schwerbehinderte sagt ja schon aus, dass es gesundheitliche Probleme gibt - also will ich so lange arbeiten, wie es geht, um so wenig wie möglich Abschlag zu haben. Trotzdem muss ich ev. aus gesundh. Gründen umdisponieren. Deshalb meine Frage. PR und AK habe ich schon befragt und gegensätzliche Auskünfte erhalten. Ich warte lieber bis Montag auf eine Experten-Antwort.
Gigiam 28.04.2013 | 17:39
Hallo @Murmeltier, es ist mal wieder Wochenende und da tummeln sich halt leider viele ***** im Forum. Im Öffentlichen Dienst gibt es mehrere Tarifverträge. Im Grunde haben sie aber alle eine gemeinsame Grundlage. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird. Ansonsten "jederzeit" im gegenseitigen Einvernehmen. Eine besondere Regelung für die vorzeitigen Altersrenten - wie hier - sieht der Tarifvertrag nicht vor. Wenn Sie den Entschluss gefasst haben zum Zeitpunkt XX auszuscheiden, mache Sie mit dem Arbeitgeber einen entsprechenden Auflösungsvertrag. Fairerweise sollte dies frühzeitig und nicht ein paar Tage vor dem gewünschten Ausscheiden geschehen. Dies hätte sicher mit der Formulierung "im gegenseitigen Einvernehmen" dann nichts mehr zu tun. Gigi
Murmeltieram 29.04.2013 | 18:55
Vielen Dank für die sachlichen Antworten ;-)
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