Kündigung Direktversicherung

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Wenn jetzt meine seit 2003 laufende Direktversicherung kündige, muß ich dann rückwirkend ab 2003 Sozialversicherungsbeiträge zahlen, da ich ja aus der Einzahlung keine entrichtet habe?

Experten-Antwort

Davon ausgehend dass Sie mit der Direktversicherung eine private, von Ihnen abgeschlossene Versicherung meinen, kann ich ohne weitere Kenntnis vom Sachverhalt nur grundsätzlich sagen, dass das Vorliegen eine Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung unabhängig von privat abgeschlossenen Versicherungsverträgen vorliegt bzw. nicht vorliegt und insofern eine Kündigung der Direktversicherung keine (rückwirkende) Auswirkung auf die Versicherungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung hat.

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Vorsicht!

Sie verlieren wahrscheinlich vile Geld. Prüfen Sie, ob "Beitragsfrei stellen" eine Alternative ist.

P.S. Wenn SIe schon Rentner sind, kommen auf den Auszahlungsbetrag Beitrage zur KK und PV etc.

Das ist ein neues Thema.

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