Da es sich bei Ihrer Direktversicherung vermutlich um eine steuerlich geförderte betriebliche Altersvorsorge handelt, die aus Gehaltsteilen finanziert wurde, haben Sie keinen Anspruch auf den
Rückkaufswert. Bei einer Kündigung würde sich Ihre Versicherung lediglich in eine prämienfreie Versicherung umwandeln. Der Rückkaufwert ist zwar nicht verloren, kann aber ggfs. frühestens zum 60. Lebensjahr ausgezahlt werden. Das hängt am Verfügungsverbot im Fall der steuerlich geförderten betrieblichen Altersvorsorge.