Meine Frau und ich haben beide eine Riester-Rente und werden steuerlich zusammenveranlagt. Jetzt möchte ich meine Riester-Rente (übrigens ein Fondssparplan) kündigen. Laut meiner Überprüfung der seit dem Beginn der Riester-Verträge erhaltenen Steuerbescheide ist die Steuererstattung immer niedriger gewesen als die Zulage, sodass es immer die Zulage für die beiden Riester-Verträge gab (sodass also bei der Steuererklärung die Riester-Beiträge nie als Sonderausgaben abgezogen wurden, sondern immer die Zulagen in den Riester-Vertrag "geflossen" sind). Ich habe seitdem lediglich 3,5 x die Zulage erhalten und meine Frau für ihren Riester-Vertrag immer die Zulage + die Kinderzulagen. Ab 2010 habe ich meinen Riester-Vertrag ruhen lassen - meine Frau hat für ihren Riester-Vertrag allerdings weiter Beiträge bezahlt (und auch die eben genannten Zulagen + Kinderzulagen erhalten) und möchte ihren Vertrag auch bestehen lassen.
Da wir ja zusammenveranlagt werden, nun meine Frage: wenn ich nun meinen Riester-Vertrag kündige, hat es dann irgendwelche Auswirkungen auf den Vertrag meiner Frau (auf ihre bisher erhaltenen Zulagen) oder werden vom Finanzamt noch einmal die vergangenen Steuererklärungen neu berechnet (also dann quasi so, dass praktisch für die vergangenen Jahre jeweils die Riester-Beiträge meiner Frau wegen unserer Zusammenveranlagung bei den Vorsorgeaufwendungen nicht berücksichtigt werden und ich bzw. wir dann bei der Steuer höher eingestuft werden) und ich muß noch Steuern nachzahlen? Oder ist es vielmehr so, dass bei unseren Steuererklärungen ja sowieso nie die Sonderausgaben in der Steuererklärung abgezogen wurden und daher auch diesbezüglich keine Steuernachzahlungen zu erwarten sind?
(übrigens ist mir schon klar, dass ich die erhaltenen Zulagen (meine) zurückzahlen und die erhaltenen Kapitalerträge aus dem Vertrag versteuern muß).
Danke im voraus für eine Anwort.