Im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TvöD) ist im Falle eines Renteneintritts mit 63+ eine Kündigung oder alternativ ein Aufhebungsvertrag vorgesehen.
Fragen:
a) Kann der Arbeitgeber deshalb auf eine Kündigung durch den Arbeitnehmer bestehen auch wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber vorher formlos schriftlich mitgeteilt hat, dass er einen Rentenantrag gestellt hat und die Rente mit 63+ zum frühes möglichen Zeitpunkt in Anspruch nehmen möchte?
Was kann passieren wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Renteneintrittsabsicht formlos schriftlich mitgeteilt hat jedoch nicht gekündigt hat und ohne Kündigung mit 63+ in Rente geht?
b) Kann der Arbeitnehmer anstatt der Kündigung auf einen alternativen Aufhebungsvertrag bestehen?
Danke für Ihre Antworten im voraus.