Hallo UdoN.,
auf welche Art und Weise das Beschäftigungsverhältnis beendet wird, ist meiner Meinung nach im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme einer Altersrente unproblematisch. Es ist lediglich wichtig, dass bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente die Hinzuverdienstgrenze eingehalten wird. Deshalb stellt sich mir die Frage, was gegen eine Kündigung sprechen sollte.
Arbeitsrechtlich kann die Angelegenheit hier nicht beurteilt werden.