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Experten-Antwort

Kündigung möglich?

von Verzweiflung13.12.2011 | 11:43
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4 Antworten

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Hallo, ich arbeite seit 2007 in einem Baumarkt an der Kasse. Von Anbeginn war ich als Aushilfe als Minijobber eingestellt. Nun wurden alle Verträge umgestellt in Festanstellungen. Ich habe einen Aufhebungsvertrag für den alten Vertrag unterschrieben und den neuen angenommen. Durch die neue Regelung ist mein Stundenlohn gravierend gestiegen (Tariflohn), sodaß ich nur noch 6-7 Tage im Monat arbeiten muß, da ich Erwerbsminderrungsrentnerin bin. Nun habe ich erfahren, dass ich kaum noch einen Nutzen für die Firma hab durch die paar Tage Arbeitszeit. Der neue Vertrag ist zwar unbefristet, aber er beinhaltet eine 6-monatige Probezeit. Als ich meine Chefin fragte ob ich mir da Sorgen machen müßte, sagte sie nein, das wäre nur formell. Jetzt habe ich aber Angst, das ich während der Probezeit die Kündigung bekomme. Meine Zeit seit 2007 würde mit angerechnet werden, wurde mir gesagt. Sollte der Fall der Fälle eintreten, kann ich gegen die Kündigung angehen??? Da eine Schwerbehinderung vorliegt, habe ich ja eigentlich Kündigungsschutz, wie wird der in der Probezeit gehandhabt? Bitte helft mir weiter, ich bin fix und alle und mein Weihnachten ist jetzt schon ruiniert. Vielen Dank...

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da dies eine arbeitsrechtliche Frage ist, können wir in einem Rentenforum nichts dazu sagen. Wenden Sie sich bitte an die Gewerkschaft/Betriebsrat.

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3 Antworten

gast0815am 13.12.2011 | 11:47
Diese Frage ist in diesem Forum nicht richtig, sondern beinhaltet Fragen aus dem Arbeit- bzw. Schwerbehindertenrecht. Versuchen Sie es doch z.B. unter www.recht.de.
Verzweiflungam 13.12.2011 | 11:50
Ok das werde ich dann mal tun. Ich danke trotzdem für den Hinweis!!!
Krämersam 13.12.2011 | 12:35
Sie können natürlich grundsätzlich gegen JEDE Kündigung per Kündigungschutzklage vorgehen. Inwieweit dies in ihrem ganz speziellen Fall natürlich dann sinnvoll wäre und ob überhaupt irgendwelche Erfolgschancen bestehen, wird ihnen nur ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sagen können. Warten Sie also jetzt erstmal ab ob überhaupt eine Kündigung kommt und dann ab zum Anwalt. Aber die ganz Sache bzw. Verfahrensweise ihres Arbeitgebers ist aus meiner Sicht schon sehr bedenklich und es ist Obacht geboten. Genauso wird - leider - oft verfahren wenn man Mitarbeiter kurz - bis mittelfristig möglichst kostengünstig los werden will. Das ihnen ihre Chefin keine ehrliche Auskunft gibt ( oder besser geben darf ) ist natürlich klar. Aber eine wirkliche Alternative dem Aufhebungsvertrag und dem Abschluss eines Neuvertrages zuzustimmen hatten Sie ja wohl nicht. Mit der Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag und damit ihren Altvertrag haben Sie ja auf alle daraus erworbenen Rechte und Ansprüche gegenüber ihrer Firma verzichtet bzw. verzichten muessen. Hier wäre falls jetzt zeitnah eine Kündigung erfolgt unter Umständen und nach eingehender fachanwaltlicher Prüfung nur die Möglichkeit den Aufhebungsvertrag nachträglich anzufechten. Allerdings ist dies erfahrungsgemäss mehr als schwierig, weil diese Aufhebungsverträge meistens ja durch den Arbeitgeber bzw. dessen Anwalt aufgesetzt und realtiv rechtssicher gestaltet werden. Insofern ist es immer besser einen Aufhebungsvertrag v o r der eigenen Unterschrift selbst durch einen eigenen Anwalt prüfen zu lassen. Oft ist es möglich dann noch z.b. gewisse Rechte/Ansprüche aus dem Altvertrag ( z.b. das die Betriebszugehörigkeitsjahre weiter durchlaufen etc. ) in den neuen Vetrag mit zu übernehmen. Mit ihrer EM-Rente hat aber ihr Arbeitsplatzproblem bzw. hätte eine eventuelle Kündigung nichts zu tun. Drücke ihenn alle Daumen das doch alles gut geht.
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