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Experten-Antwort

Kündigung Pensionskasse

von Chrstina15.01.2014 | 17:27
1238 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich habe während meiner Ausbildung über den Betrieb eine Rentenversicherung bei einer Pensionskasse abgeschlossen. Leider hatte ich mit dieser bisher keine positiven Erfahrungen, ich bekomme keine Bescheide über die Höhe der bisher einbezahlten Beträge und hatte ausserdem einen schweren Autounfall - damit auch kein Geld und konnte in keiner Weise meine Beiträge pausieren oder anpassen. Ich würde diese Versicherung gerne kündigen und mir eine persönlich sinnvolle Altersvorsorgestrategie zulegen. Nun, wenn ich die Versicherung kündige dann will der Staat sicher seine Zuschüsse zurück. An wen muss ich mich da wenden, bzw. wem muss ich dieses Geld dann bezahlen? Und wie finde ich heraus wieviel Geld ich vom einbezahlten bei Kündigung heraus bekomme wenn die Versicherung mich nicht anständig beraten will? Vieln Dank im Vorraus!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.01.2014 | 11:59

Da der Arbeitgeber bei einer betrieblichen Altersvorsorge ( Pensionskasse ) Versicherungsnehmer ist, ist eine Kündigung so einfach nicht möglich.

Leistungen aus der Pensionskasse entstehen grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Wegfalls des Erwerbseinkommens. Soweit das Erwerbseinkommen teilweise wegfällt, können die allgemeinen Versicherungsbedingungen anteilige Leistungen vorsehen. Da der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin Bezugsberechtigter/Bezugsberechtigte der Versorgungsleistung ist, führt nur ein Ausscheiden aus dem Unternehmen zu einer Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaften. Da bei einer Kündigung oftmals Verluste entstehen, kann eine Beitragsfreistellung sinnvoller sein.

Pensionskassen der Privatwirtschaft unterstehen der Versicherungsaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Grundsätzlich sollte aber der Anbieter Auskunft über den Rückkaufswert erteilen.

1 Antworten

Pitam 15.01.2014 | 21:33
Soweit mir bekannt ist, kann diese Versicherung nicht so einfach gekündigt werden. Eine Voraussetzung wäre z.B. die EM-Rente auf Dauer, dann ist eine Auszahlung mit allen Beiträgen möglich.
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