Grundsätzlich können Sie die Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung mit einem Brutto-Netto-Rechner ausrechnen. Allerdings müssen Sie berücksichtigen, dass die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung (2012: 3.825,00 EUR) hier nicht gilt. Bei Sonderzahlungen wird eine anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze gebildet. Je nach dem Verdienst, den Sie üblicherweise erzielen, wird nur ein Teilbetrag beitragspflichtig.
Beispiel:
Monatsverdienst 3.500,00 EUR
Sonderzahlung: 5.500,00 EUR im Oktober
Anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze für Januar bis Oktober: 38.250,00 EUR
Monatsverdienste Januar bis Oktober: 35.000,00 EUR
Differenz der beiden Werte: 3.250,00 EUR
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung würden nur aus den 3.250,00 EUR berechnet.
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze 5.600,00 EUR. Im Beispiel würde der Gesamtbetrag von 5.500,00 EUR beitragspflichtig.
Zur steuerlichen Seite können wir in diesem Forum keine Aussagen treffen. Allerdings wird zu beachten sein, dass es sich hier ebenfalls nicht um "normalen" Lohn handelt sondern um eine Sonderzahlung. Hier gelten Besonderheiten.