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Kündigung Riesterrente

von Sunnyboy24.10.2008 | 20:51
799 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, unsere Versicherung möchte unseren bestehenden Riestervertrag kündigen, da meine Frau momentan nur den Mindestbeitrag zahlt. Ist das eigentlich zulässig, und was muss man bei einer Auszahlung beachten? Vielen Dank im Voraus.

3 Antworten

Immer diese Versicherungen ...am 24.10.2008 | 22:41
Das kannte ich bislang nur als Gerücht: Versicherungen, die einen Riester-Vertrag kündigen. Ich kann mir denken, woran es liegt: Der Gesetzgeber legt zwar einen Mindesteigenbetrag vor (60 Euro/Jahr), überlässt es aber den Anbietern, mehr zu verlangen. IdR sind es nach meinen Infos aber nur 80 Euro, die dann verlangt werden. Mein Vorschlag: Fragen Sie bei der Versicherung nach, wie viel die mindestens haben wollen. Wenn es für Sie keine Belastung ist, zahlen Sie den Betrag. Wenn Sie keine Lust auf solche Mäzchen haben, sagen Sie denen, dass Sie gerne gehen - aber nur, wenn Sie ihre Zulagen plus Ihre bisherig erfolgte Sparleistung für einen neuen Vertrag erhalten (blos kein Minusgeschäft machen). Nur eines sollten Sie nicht: Sich das Geld ausbezahlen lassen - sonst müssen Sie die Zulagen an Vater Staat zurückzahlen. Bitte informieren Sie uns im Forum, wie die Geschichte weitergeht. Ich denke, das interessiert hier viele ... Danke & gute Nacht
Schiko.am 25.10.2008 | 12:27
Wäre sehr dankbar, wenn nur der kommentator vom 24.10. 22:41 antworten würde. Meinen sie 60 oder 80 euro monatlich oder um jahr? Danke für die rasche antwort. MfG.
Immer diese Versicherungen...am 26.10.2008 | 15:16
Das geht sie nichts an. Ihr Kommentare zum Thema Bausparen disqualifizieren sie!
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