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Experten-Antwort

Kündigung und Auszahlung betrieblicher Altersversorgung von Geschäftführer in die Insolvenzmasse

von M.G.10.12.2020 | 13:03
469 Ansichten
3 Antworten

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Liebe Mitleser, in 2018 musste meine Firma eine GmbH & Co KG Insolvenz (ich hielt dort 100% der Anteile) anmelden. Darauf folgte ein Jahr später auch die Privatinsolvenz. Nun bekam ich Nachricht, dass 2 Altersvorsorgen eine Pensionskasse und eine Direktversicherung Klassik der Allianz in das Insolvenzvermögen ausgezahlt wurden. Diesem hat der Privatinsolvenzverwalter wohl auch zugestimmt, ohne mich hierüber in Kenntnis zu setzen. Überhaupt bekam ich erst Nachricht nach dem "Das Kind in den Brunnen gefallen war" Beide Altersvorsorgen wurden seinerseits betrieblich veranlasst, wie bei anderen Arbeitnehmern auch üblich. Da ich keinerlei Einzahlung in die gesetzliche Rente geleistet habe, bin ich nunmehr ohne Altersabsicherung. Ist diese Handhabung rechtens? Es kann ja nicht sein, dass ich somit schlechter gestellt wurde als meine bisherigen Arbeitnehmer, zumal beide unter das nicht pfändbare Vermögen fallen dürften, oder? Über Tips und Hinweise wäre ich sehr dankbar !!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zum Insolvenzverfahren kann Ihnen die Deutsche Rentenversicherung leider keine Auskunft geben. In diesem Fall sollten Sie sich von einem Fachjuristen beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Siehe hieram 10.12.2020 | 13:43
Davon ausgehend, dass der Insolvenzverwalter - der meist ein Rechtsanwalt ist - weiß, was er tut und dem wohl nicht zugestimmt hätte, wenn es rechtlich nicht haltbar ist... Da beides private Versicherungen sind, kann Ihnen das Forum der gesetzlichen Rentenversicherung dazu nichts sagen. Sie sollten sich also mit Ihrem Insolvenzverwalter auseinandersetzen. Ob und inwieweit Sie als haftender Geschäftsführer schlechter gestellt werden dürfen als ein Arbeitnehmer, kann Ihnen ein Anwalt für Arbeits- bzw. Unternehmensrecht erläutern. Hat aber alles nichts mit 'gesetzliche Rentenversicherung' zu tun :-(
Kuliam 10.12.2020 | 20:19
Sofern nicht sehr genau auf den Abschluss geachtet und Vertraglichkeiten dazu festgehalten werden, fallen private Rentenversicherungen unter die Pfändbarkeit und gehören zur Insolvenzmasse.
Deutsche Rentenversicherung
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