Hallo keks2002,
in diesem Forum können wir leider keine individuelle Stellungnahme zu dem von Ihnen dargestellten Sachverhalt abgeben.
Der Arbeitgeber hat grundsätzlich die Rechte und Pflichten aus dem geschlossenen Altersvorsorgevertrag. Sie sollten daher eine Lösung über den Arbeitgeber anstreben. Sollte dies nicht möglich sein, wäre ggf. eine Rechtsberatung über einen Fachanwalt (kostenpflichtig) sinnvoll.