Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Kündigung vor Renteneintritt nötig?

von Terez23.07.2018 | 13:54
1723 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin am 17.06.1954 geboren. Ich habe seit Juni 2018 eine Schwerbehinderung GdB50 und die 35 Arbeitsjahre habe ich auch schon zusammen. Ich kann doch ohne Abzüge Antrag auf „Altersrente für schwer behinderte Menschen“ stellen? Der Arbeitgeber verlangt dass ich meinen Arbeitsvertrag kündige. Es ist richtig dass ich den Arbeitsvertrag kündige muss? Wenn ja, wann: vor dem Rentenantragstellung, nach dem Antragstellung, oder nach dem Erhalten der Rentenbescheid?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Terez,

die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist grundsätzlich ab 63 Jahren + 8 Monaten (Geburtsjahr 1954) ohne Abschlag möglich.

Zu den evtl. einzuhaltenden Kündigungsfristen oder Auflösungsmöglichkeiten Ihres Arbeitsverhältnisses kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Marcoam 23.07.2018 | 14:01
Das ist richtig. Eine Rente, egal welche, führt nicht automatisch zum Ende eines AV. Hierzu kann man aber abweichende Regelungen im AV treffen. Kündigen tun Sie erst wenn Sie den Bescheid erhalten haben. Denn erst dann ist die Rente offiziell gewährt. Vorher ist alles ein SOLTE DOCH SO SEIN.
W*lfgangam 23.07.2018 | 19:37
Ergänzend: In 101 % der Fälle für eine Altersrente _weiß_ ich doch vorher, dass ich die Bedingungen dafür erfülle und der Rentenantrag i.d.R. 3 Monate vorher gestellt werden soll und die arbeitsrechtlichen Schritte rechtzeitig einleite. UND, Arbeitsrecht ist Arbeitsrecht ...wenn einem der AG 'doof' kommt, besteht er auf die ggf. sehr lange Kündigungsfrist (Projekte, Einarbeitung, Wissenweitergabe, undundund...), dann hat der Rentenantragsteller sich selbst zum August gemacht, wenn ein Auflösungsvertrag strickt verweigert wird... ;-) Naja, dann geht ja vielleicht noch was über die Flexi-Rente :-) Gruß w.
senf-dazuam 24.07.2018 | 10:28
Wenn es in Ihrem Unternehmen einen BEtriebsrat gibt, fragen Sie man da nach. Manchmal gibt es Regelungen (in Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag), dass das Arbeitsverhältnis mit Beginn einer abschalgsfreien Rente automatisch endet oder so ... Andernfalls gibt es auch fristlose Kündigungen aus wichtigem Grund oder die Möglichkeit, noch einige Monate in Teilzeit weiterzuarbeiten, wenn unbedingt ein Nachfolger eingearbeitet werden muss oder so ... Ein bisschen Kreativität und KOmmunikation ist jetzt tgefragt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026