Hallo Terez,
die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist grundsätzlich ab 63 Jahren + 8 Monaten (Geburtsjahr 1954) ohne Abschlag möglich.
Zu den evtl. einzuhaltenden Kündigungsfristen oder Auflösungsmöglichkeiten Ihres Arbeitsverhältnisses kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben.