In einem von mir betreuten Fall ist ein Arbeitnehmer (Alter 56,5) in der Arbeitsphase seiner Altersteilzeit schwer erkrankt (Burn-Out;Depression), die weitere Beschäftigung am bisherigen Arbeitsplatz erscheint unmöglich.
Sollte eine Rente wg. Erwerbsminderung nicht möglich sein, würde die betroffene Person seine bisherige Stelle kündigen wollen.
Um die Zeit bis zum Renteneintritt mit der Person planen zu können, folgende Frage:
Die Vereinbarung über Altersteilzeit wurde vor dem 1.1.07 getroffen, frühstmöglicher Rentenbeginn also 62Lj.
Gilt dies auch weiter, wenn er nun während der Arbeitsphase kündigt, oder ist dann das 63 Lj. wieder frühstmöglicher Beginn?
Wie wäre dies bei Bezug von Erwerbsminderungsrente und Kündigung der bisherigen Stelle?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe