Hallo Efi,
für die Zeit der Erziehung eines Kindes werden Ihnen in dessen ersten drei Lebensjahren sog. Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung angerechnet. Die Kindererziehungszeiten erhält nur einer der beiden Elternteile, derjenige, der das Kind überwiegend erzogen hat.
Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeiträge, die sich direkt auf Ihre Rentenhöhe auswirken. Ein Jahr der Kindererziehung bringt Ihnen einen Entgeltpunkt. Sie werden Sie also so gestellt, als hätten Sie gearbeitet und Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt. Wenn Sie neben der Kindererziehung arbeiten, erhöht sich die Rentenanwartschaft entsprechend des Verdienstes.
Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung