Hallo,
ich bin seit 19 Jahren (inkl. Ausbildung) im öffentlichen Dienst, z.Zt. in einer AöR als Lebenszeitbeamtin A12 beschäftigt, und spiele mit dem Gedanken, noch mal komplett neu zu beginnen und ein Vollzeitstudium aufzunehmen, das fachlich rein gar nichts mit meinem jetzigen Aufgabengebiet zu tun hat.
Ich weiß, dass eine Kündigung mit der Nachversicherung zum Bruttogehalt verbunden ist, und ich somit mit erheblichen Einbußen in der Altersversorgung rechnen muss.
Kann mir jemand sagen, an welche Stelle ich mich wenden kann, um genauere Infos über Beträge zu erhalten? Meine Besoldungsstelle als Ansprechpartner fällt aus, da ich meine Pläne dort noch nicht kundtun möchte...
Kann ich denn nach meiner Kündigung ohne Weiteres in eine gesetzl. KV wechseln? Zur Info: ich habe es in den letzten Jahren auf ein paar nette Krankheiten wie Krebs und 3 Bandscheibenvorfälle (davon einer bereits operiert) gebracht - kann das zu Schwierigkeiten führen?
Ok, und dann eine Frage, die wohlmehr Wunschdenken ausdrückt;):
Gibt es eine Möglichkeit, sich ohne Verlust der Pensionsansprüche freistellen zu lassen? Ich meine, mich an eine solche Vorschrift erinnern zu können, finde aber nicht mehr die rechtliche Grundlage dafür...
Vielen Dank im Voraus!
sushi