Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Kündigungsfrist und Renteneintritt

von Ernst29.12.2010 | 20:49
6749 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo! Zum 1.9. kann ich laut Rentenbescheid in Rente gehen. Die Kündigungsklausel lautet: 8 Monate zum Quartalsende. Das wäre also am 30. 9. Kann ich nun ohne Probleme zum 1.9. in Rente gehen, oder muss ich die Kündigungsklausel einhalten und dann eben bis 30.9 arbeiten? Ich weiß, dass es größere Probleme und Sorgen gibt, dennoch wäre ich dankbar für eine sachkundige Auskunft. Und natürlich kann ich mich auch mit dem Arbeitgeber unterhalten. Ich hätte nur gern den Sachverhalt geklärt. Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ernst,

aus rentenrechtlicher Sicht steht dem Rentenbeginn 1.9. nicht entgegen, dass das Beschäftigungsverhältnis noch weiterhin Bestand hat. Für eine Rentengewährung ist lediglich darauf zu achten, dass nicht sämtliche Hinzuverdienstgrenzen des § 34 SGB VI überschritten werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

KSCam 29.12.2010 | 21:21
Das ist keine rentenrechtliche Frage sondern betrifft das Arbeitsrecht. Wie wäre es, wenn Sie morgen die Personalabteilung Ihres AG fragen, ob es ein Problem gibt, wenn Sie zum 01.09. in Rente gehen. Wenn alles OK ist, ist "Ihr Problem" gelöst - wenn der AG darauf besteht, dass Sie bis zum 30.09. arbeiten müssen, können Sie immer noch versuchen das über einen Anwalt klären zu lassen, der sich im Arbeitsrecht auskennt.
Elisabetham 29.12.2010 | 21:17
Du brauchst keine Kündigungsfrist einzuhalten, da du gar nicht kündigst. Der Vertrag endet, wenn du in Rente gehst.
-_-am 30.12.2010 | 01:29
Sachverhalte des Arbeitsrechts sind nicht Gegenstand dieses Forums. Auch die Kündigungsfristen Ihres Stromliefervertrages werden hier nicht diskutiert. Vielleicht lesen Sie noch einmal die Ausführungen unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
...am 30.12.2010 | 07:48
Sie können ab 01.09. in Rente gehen. Das von Ihnen erzielte Einkommen (01.09. - 30.09.) wird dann nach § 34 SGB VI als Hinzuverdienst gerechnet. - soweit zum Rentenrecht - Wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag eher auflösen wollen, so ist das Arbeitsrecht. Evtl. sieht Ihr Arbeitsvertrag auch ein Ende der Beschäftigung zum Renteneintritt vor!?!? Lesen Sie dich den Arbeitsvertrag / Tarifvertrag nochmal genau durch und besprechen das ggf. nochmals mit Ihrem Arbeitgeber.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026