Zu Ihren Kündigungsfristen kann ich im Forum leider keine kompetente Aussage treffen. Ansonsten ist es schon so wie Sie offensichtlich vermuten. Wenn Sie aufgrund Ihrer Beschäftigung die maßgeblichen Hinzuverdienstgrenzen nicht einhalten, haben Sie keinen Anspruch auf die Altersrente ab 63. Inwieweit Sie Ihren Arbeitsverdienst durch Absenkung der Arbeitsstundenzahl bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses vermindern können, ist ebenfalls wieder ein arbeitsrechtliches Problem.