am 4.6.14 habe ich einen Rentenantrag für die abschlagsfreie Rente mit 63 gestellt (alle Vorausetzungen sind erfüllt). Rentenbeginn ab dem 1.8.2014. Mein Arbeitgeber verlangt nun die Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende. Demnach wäre der früheste Rentenbeginn der 1 Januar nächsten Jahres. Wenn das zutrifft, könnte ja kein Arbeitnehmer, der bereits 63 oder 64 Jahre alt ist, die "abschlagfreie Rente mit 63" mit Rentenbeginn ab 1.7.14 in Anspruch nehmen. Bei einer Kündigungsfrist von z.B. 6 Monaten, hätte er ja schon im Januar dieses Jahres kündigen müssen, obwohl die neue Rente mit 63 zu diesem Zeitpunkt ja noch lange nicht beschlossen war. Die Forderung nach Einhaltung einer Kündigungsfrist würde ja einem Rentenbeginn zum 1.7.2014, wie im Gesetz vorgesehen, ausschließen.
08.06.2014, 19:45
von
Herz1952
Hallo Max Regen,
nach meiner Einschätzung ist das eine Arbeitsrechtsfrage. Ich schlage Ihnen deshalb vor, sich bei der Rechtspflegestelle Ihres Amtsgerichtsbezirks zu erkundigen.
Im übrigen gelten die verlängerten Kündigunsfristen nur für Arbeitgeberkündigungen und nicht für Arbeitnehmer, wenn ich mich nicht irre.
Also, so schnell wie möglich erkundigen.
Herz1952
08.06.2014, 19:52
von
Herz1952
Hallo Max Regen,
Rufen sie bitte folgenden Link auf:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
Die Kündigungsfrist seitens Arbeitnehmers beträgt nur 4 Wochen zum 15. bzw. Ende eines Monats.
Für arbeitgeberseitige Kündigungen gelten die im Gesetz vorgesehenen längeren Fristen.
Herz1952
08.06.2014, 19:58
von
Herz1952
Nachtrag:
vielleicht endet das Arbeitsverhältnis auch automatisch mit Rentenbeginn (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Gesetzlich).
Deshalb nochmal der Verweis auf die Rechtspflegestelle
Herz1952
09.06.2014, 08:10
von
GroKo
Zitiert von: Herz1952
Hallo Max Regen,
Rufen sie bitte folgenden Link auf:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
Die Kündigungsfrist seitens Arbeitnehmers beträgt nur 4 Wochen zum 15. bzw. Ende eines Monats.
Für arbeitgeberseitige Kündigungen gelten die im Gesetz vorgesehenen längeren Fristen.
Herz1952
Blödsinn. Du weisst nichts, willst Du wieder die Leute reinlegen. Hast Du noch nie etwas von AT_Verträgen gehört?. Meine Kündigungsfrist beträgt 6 Monate und von Seiten des Arbeitgebers 15 Monate.
09.06.2014, 14:05
von
Herz1952
Hallo Groko,
habe mir doch gleich gedacht, dass Du "Leidender Angestellter" bist.
Herz1952
09.06.2014, 15:25
von
SozPol
Zitiert von: Herz1952
Nachtrag:
vielleicht endet das Arbeitsverhältnis auch automatisch mit Rentenbeginn (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Gesetzlich).
Deshalb nochmal der Verweis auf die Rechtspflegestelle
Herz1952
Geh wieder ins Bett.
09.06.2014, 17:06
von
GroKo
Zitiert von: Herz1952
Hallo Groko,
habe mir doch gleich gedacht, dass Du "Leidender Angestellter" bist.
Herz1952
Gedacht? Herzl versucht zu Denken. Es geschehen noch Zeichen und Wunder.
10.06.2014, 07:23
Experten-Antwort
Zu Ihren Kündigungsfristen kann ich im Forum leider keine kompetente Aussage treffen. Ansonsten ist es schon so wie Sie offensichtlich vermuten. Wenn Sie aufgrund Ihrer Beschäftigung die maßgeblichen Hinzuverdienstgrenzen nicht einhalten, haben Sie keinen Anspruch auf die Altersrente ab 63. Inwieweit Sie Ihren Arbeitsverdienst durch Absenkung der Arbeitsstundenzahl bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses vermindern können, ist ebenfalls wieder ein arbeitsrechtliches Problem.