Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Kündigungsfrist

von Antje08.08.2008 | 18:55
1011 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich bin im falschen Forum,bekomme aber bei Recht de, oder tacheles de, für mich keine passende Antwort. In diesem Forum schreiben Menschen mit breitem Wissen. Nach Studium bin ich jetzt 10 mon. im Job. Ist alles viel schwieriger wie ich es gedacht habe. War heute zur Vorstellung anderer Firma. Würden mich einstellen,aber nicht 3mon. auf mich warten wegen Kündigungsfrist. Kann mein Arbeitgeber wenn ich frage mich auch gleich gehen lassen? Habe Angst zu fragen, wenns nichts wird hab ich schlechte Karten. Wie geht man in so einem Fall vor, ohne auf die Nase zu fallen? Danke, bitte nicht schreiben falsches Forum.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Antje,

im Rahmen dieses Forums kann ich Ihnen da leider nicht wirklich weiterhelfen. Persönlich sehe ich es aber nicht anders als Maxi und shadow...

3 Antworten

Maxiam 08.08.2008 | 23:19
Hallo Antje, ein Rechtsforum ist natürlich genauso falsch wie dieses hier, sowas ist einfach Verhandlungssache und das kann Ihnen niemand abnehmen. Vielleicht einfach mal nachfragen, wie der AG Ihre bisherige Entwicklung in der Tätigkeit sieht? Als mein Mann den jetzigen Job mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr angeboten bekam, haben wir das einfach als freundliche Geste gesehen (da wir für die Stelle umziehen mussten), denn fast niemand will im Ernstfall einen Angestellten aufhalten, der wirklich weg will.
shadowam 09.08.2008 | 09:22
Sie haben doch - hoffentlich - einen aktuellen Arbeitsvertrag ? Dort steht doch ihre Kündigungsfrist drin. Deshalb verstehe ich ihre Frage nicht ... Diese beidseitig vereinbarte K-First muß in der Regel eingehalten werden, es sei denn sie einigen sich einvernehmlich mit ihrem Chef auf ein früheres asusscheiden. Also um ein Gespräch mit ihrme Chef werden Sie sowieso nicht herumkommen !
Happyam 11.08.2008 | 09:48
Hallo Antje, ich sehe bei Ihnen da ein echtes Problem. Sie müssen mit Ihrem Arbeitgeber reden, wenn Sie "früher" gehen wollen, können und dürfen. Eine ganz andere Frage stellt sich mir jedoch. Der evtl. "neue" Arbeitgeber will Sie einstellen, soweit so gut. Der weiß doch aber, dass Sie eine Kündigungsfrist einzuhalten haben. Also wenn dieser Arbeitgeber Sie wirklich will, dann wartet der auch, bis Sie "frei" sind! Ansonsten haben Sie nachher nämlich wirklich ein Problem. Nehmen wir mal an, der jetzige Arbeitgeber lässt Sie früher raus und der "Neue" überlegt es sich dann doch noch anders und stellet jemanden anderen ein. Was machen Sie denn dann??? Also sprechen Sie erst nochmal mit dem "neuen AG" und erklären diesem, dass Sie die Kündigungsfrist einzuhalten haben und hoffen auf das Verständnis oder gehen Sie das Risiko ein und machen einen sog. Auflösungsvertrag in beiderseitigem Einverständnis! Ich hoffe Sie haben Erfolg! Happy
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026