Hallo Miteinander,
ist bei einer Erwerbsminderungsrente + EUR 450-Job ein steuerfreier Zuverdienst als "freiberufl. künstlerische Tätigkeit" erlaubt?
Also: Gilt eiine "künstlerische Tätigkeit", die ja bis zu EUR 2.400 jährl. steuerfrei ist - zusätzlich zu den EUR 450 monatl. - als "Einkommen"?
Oder - noch konkreter: Richtet sich der Zuverdienst bei voller EM-Rente generell nach der Steuerfreiheit? (Ehrenamt... Pflege... ist ja zusätzlich erlaubt).
BITTE NUR EXPERTEN-ANTWORTEN BZW. ANTWORTEN MIT ENTSPR. QUELLENANGABEN.
Danke.
Gruß, Martha