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Künstlerische Tätigkeit bei Erwerbsminderungsrente?

von Martha30.04.2014 | 01:59
931 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Miteinander, ist bei einer Erwerbsminderungsrente + EUR 450-Job ein steuerfreier Zuverdienst als "freiberufl. künstlerische Tätigkeit" erlaubt? Also: Gilt eiine "künstlerische Tätigkeit", die ja bis zu EUR 2.400 jährl. steuerfrei ist - zusätzlich zu den EUR 450 monatl. - als "Einkommen"? Oder - noch konkreter: Richtet sich der Zuverdienst bei voller EM-Rente generell nach der Steuerfreiheit? (Ehrenamt... Pflege... ist ja zusätzlich erlaubt). BITTE NUR EXPERTEN-ANTWORTEN BZW. ANTWORTEN MIT ENTSPR. QUELLENANGABEN. Danke. Gruß, Martha

2 Antworten

offizieller groko fanclubam 30.04.2014 | 16:13
hallo Martha , ich will sie ja wirklich nicht angreifen aber warum goooooglen sie die antworten auf ihre fragen nicht selber ?? also wenn sie eine volle eu-rente erhalten ( also nicht mehr als 3 std. am tag arbeiten können ), plus noch einen Nebenjob auf 450 euronen ausüben, plus noch eine künstleriche , steuerfreie ( ist das schwarzarbeit ?? ) Tätigkeit ausüben wollen = dann würde ich als Sachbearbeiter bei der drv mir ihre akte aber mal genauer ansehen. aber halt : ich bin ja kein experte, also sehen sie diese antwort bitte als nicht geschrieben an.
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