Guten Tag,
ich bin in der Künstlersozialkasse als Publizisten pflichtversichert. Nach einer längeren Krankheit bekomme ich Übergangsgeld für eine LTA-Maßnahme.
In dem Bescheid wurde der Verdienst des letzten Jahres (2021) zugrundegelegt. Das war die Zeit in der ich komplett Krankengeld bezogen habe, also sehr viel weniger "Einkommen" hatte als vor meiner Erkrankung.
Bei Selbständigen ist es offenbar üblich und richtig das Vorjahr zugrunde zu legen.
Bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern wird das letzte Einkommen VOR der Krankheit zugrunde gelegt.
Über die Künstlersozialkasse bin ich ja pflichtversichert, also sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern gleichgestellt.
Meine Frage also: Müsste bei mir nicht auch die Zeit VOR der Erkrankung zugrunde gelegt werden?
Ich bedanke mich jetzt schon für die Antwort(en)!