Kürzung der der Rente wegen Wegfall der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch

von
lexa 1975

Hallo,
ich bin 2010 mit 70 % Schwerbehinderung in Rente gegangen (Altersrente für schwerbehinderte Menschen).
Ab September 2017 wird der Grad der Behinderung nun auf 40 gesenkt.
- Muss ich jetzt auch mit einer Kürzung meiner Rente rechnen?
- muss ich die Rentenstelle über diese Veränderung informieren ?
- ich 70 Jahre und brauch keine Steuerklärung abzugeben.
Mit freundlichen Grüßen

Lexa 1975

von
Onkel Otto

Der GdB spielt bei der Bemessung der Rentenhöhe keine Rolle. Deshalb müssen Sie eine Änderung des GdB auch nicht der DRV melden.

Experten-Antwort

Hallo Lexa 1975,
die Schwerbehinderung musste für den Anspruch auf vorzeitige Altersrente nur zum Rentenbeginn vorliegen. Auf die Rentenhöhe hat der GdB keinen Einfluss, sodass der Wegfall auch nicht zu einer Kürzung führt.

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