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Experten-Antwort

Kürzung der eigenen Rente nach Tod des Ehegatten?

von Charli Gra10.02.2015 | 12:02
1540 Ansichten
9 Antworten

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Hallo, ist es tatsächlich so, dass auch die eigene Rente nach dem Tod des Ehepartners gekürzt wird? Hintergrund: mein Vater ist im Januar gestorben und meine Mutter macht sich Sorgen über ihr zukünftiges Auskommen. Nun hat sie von verschiedener Seite gehört, dass sie damit rechnen muss, dass auch ihre eigene Rente gekürzt wird. Kann man dazu pauschal etwas sagen? Danke!

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Charli Gra,

Ihre Mutter kann beruhigt sein.

Die eigene Rente Ihrer Mutter wird nicht nach dem Tod des Ehepartners gekürzt.

Evtl. kann es sein, dass die Witwenrente nicht in voller Höhe ausgezahlt wird, weil das eigenen Einkommen die Freibeträge überschreitet.

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8 Antworten

santanderam 10.02.2015 | 12:05
Dazu kann man pauschal sagen dass die eigene Rente nicht gekürzt wird.
Konrad Schießlam 10.02.2015 | 13:42
Die eigene Rente wird nicht gekürzt. Was Sie meinen ist eine eventuelle Kürzung der Wit- wen Rente, wenn der eigene Rente relativ hoch ist. Ein Rechenbeispiel soll für Sie die Sorgen nehmen: 875 Eigene Bruttorente minus 122 14% Abschlag ------ 753 zunächst , minus 755 immer das 26,4 fache des geltenden Rentenwertes bis 30.6.2015 von 28,61 anrechnungsfrei, -------- 0 Anrechnung. In Ost 26,39 x 26,4 696.70 anrechnungsfrei Wären es aber 1000 Bruttorente bei 140 Ab- schlag 860 minus 755 abchlagsfrei ------ 105 zu 40% ergibt 42 Euro. Eine Brutto Witwenrente von 742 wird dann nur noch ( 742 - 42) mit 700 Brutto ausbezahlt. MfG.
Charli Graam 10.02.2015 | 14:14
Über die Einkommensanrechnung bei der Witwenrente hatte ich schon gelesen. Wahrscheinlich wird hier im Bekanntenkreis meiner Mutter allerhand durcheinander geworfen. Danke für die Antworten.
B´sonam 11.02.2015 | 09:54
Diese Aussage würde ich pauschal so nicht unterschreiben... Es mag zwar nicht alltäglich sein, aber bei FRG-Berechtigten gibt es diese Möglichkeit durch die Begrenzung der FRG-Entgeltpunkte sehr wohl.... @Charli Gra : Pauschal kann man dazu sagen, dass die eigene Rente mit großer Sicherheit nicht gekürzt wird. Gruß B´son
???am 12.02.2015 | 19:43
Welche Möglichkeit schwebt Ihnen da vor? Die FRG-EGPT in der Witwenrente sind doch schlechter honoriert, als in der Versichertenrente, oder? Entgeltpunkte aus der Rente mit einem höheren Rentenartfaktor sind vorrangig zu berücksichtigen.
W*lfgangam 12.02.2015 | 20:56
Hallo ???, B´son denkt an die Begrenzung der EP auf max. 25 aus dem Überlebenden-Konto/beiden Konten zusammen - und, noch bevor der Zugangsfaktor aktiviert wird, der kommt kürzend noch hinten dran. Zuzug ab 1996 hat da echt die Arschkarte, wenn es um FRG-Zeiten/auch für Hinterbliebene geht. Kommt des Weiteren noch das Sozialamt/Grusi und kickt diese Personen vielleicht noch ins Wohngeld ...die Rundfunkgeführenbefreiung ist weg - 'Mütterrente' kann so 'gerecht' sein ... Gruß w.
Konrad Schießlam 13.02.2015 | 08:23
Wird immer schlimmer, ist scheinbar das neue Beamtendeutsch aber wenig zielführend: Arschkarte Sozialamt kürzt Wohngeld Rundfunkbefreiung entfällt Zugangsfaktor kommt kürzend hinten dran. "Mütterrente kann so gerecht sein"
W*lfgangam 13.02.2015 | 15:43
...Ihr Namensvetter hat da mehr Verständnis: http://www.duden.de/rechtschreibung/Arschkarte Sie können natürlich auch die 'Langform' wählen ;-) Gruß w.
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