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Experten-Antwort

Kürzung der Erwerbsminderungsrente duch Unfallrente

von Horsti6521.06.2020 | 19:54
170 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, mir wurde die Erwerbsminderungsrente um 200€ durch die Grenzbetragsberechnung gekürzt. Bekomme ich nach Scheidung meiner Ehe,wenn ich Rentenpunkte durch den Vorsorgungsausgleich an meine Frau abgeben muss wieder die volle Unfallrente? Gruss Horsti

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo "Horsti",

der Versorgungsausgleich wird nur auf solche Anrechte erstreckt, die

- durch Arbeit oder Vermögen geschaffen worden sind,

- der Absicherung im Alter oder bei Invalidität dienen und

- (im Wesentlichen) auf eine Rente gerichtet sind.

Eine Unfallrente wird nicht in den Versorgungsausgleich einbezogen, da sie nicht durch Arbeit oder Vermögen geschaffen wurde sondern die Leistung Entschädigungscharakter hat (selbst dann, wenn sie im beruflichen Zusammenhang zu zahlen sind).

Insofern wird sie auch nach einem Versorgungsausgleich in unverminderter Höhe gezahlt und geht beim Zusammentreffen mit einer Rente der Rentenversicherung auch mit diesem Betrag in die Höchstbetragsberechnung ein.

Das bedeutet, dass nach Berücksichtigung des Versorgungsausgleiches die Anrechnung Ihrer Unfallrente - neu -vorzunehmen ist. Mit der Änderung bzw. Verminderung der Erwersminderungsrente kann es bei der Anrechnung Ihrer Unfallrente (aber kein muss) zu einm anderen Ergebnis kommen. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Horsti65am 22.06.2020 | 22:06
Hallo, meine Frau würde einige meiner Rentenpunkte bekommen. Wenn ich 8 Rentenpunkte weniger hätte, würde meine Rente nicht mehr durch die Unfallrente gekürtzt werden.Also Scheidung und Ehefrau wieder Heiraten. Kann man so das Gesetz mit dem Grenzbetrag knacken? Gruss Horsti
Valzuunam 23.06.2020 | 10:41
Schauen Sie doch mal ob (alternativ) ein Rentensplitting für Sie in Frage kommt. Bedenken Sie aber auch, wenn die Punkte bei Ihnen weg sind, sind sie weg. Grundsätzlich egal ob und wie lange ihr „Ex“ davon profitiert und (im Falle Versorgungsausgleich) ob sie Sie überhaupt nochmal heiraten will ;).
Schadeam 23.06.2020 | 13:51
Ich würde auch noch die Kosten eines Scheidungsverfahrens in Betracht ziehen......
Jonnyam 23.06.2020 | 12:52
Ob sich das lohnt? Denken Sie daran, dass Sie beim Versorgungsausgleich auch etwas von Ihrer Ehefrau bekommen. Und unter dem Strich 8 Rentenpunkte abzugeben bedeutet schon eine ziemlich lange Ehezeit. Und was ergibt sich dann nach der Wiederheirat? Eine künftige Witwen-Rente nur mit 55 %? Eine Witwen-Unfallrente gibt es jedenfalls nur bei Tod infolge des Unfalls. Überlegen Sie sich das mit der Scheidung und Wiederheirat mal in Ruhe mit Ihrer "Noch-Ehefrau"!
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