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Experten-Antwort

Kürzung der Hinterbliebenenrente

von Sabrina13.08.2021 | 18:32
413 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Durch einen Minijob(450€ Basis) habe ich den Freibetrag für die Hinterbliebenenrente überschritten. Diese wurde dann gekürzt. Nun möchte ich den Job kündigen und möchte nun wissen,ob ich den vollen Betrag meiner Hinterbliebenenrente wieder bekomme so wie vor dem Minijob?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sabrina,

W°lfgang und KSC haben Ihre Frage bereits umfassend beantwortet.

Vielen Dank an W°lfgang und KSC.

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6 Antworten

W°lfgangam 13.08.2021 | 19:16
Hallo Sabrina, teilen Sie das Ende dieses Einkommens Ihrer DRV umgehend mit (am besten noch Kündigungsbestätigung beiliegen) und bitten um Neuberechnung der Hinterbliebenenrente. So müssen Sie nicht bis zum nächsten 01.07. warten, bis das rückabgewickelt wird. TIPP für den nächsten Minijob: Versicherungspflicht bestehen lassen (sofern nicht sowieso schon geschehen/selbst informiert), dann werden die max. 450 € pauschal um 40 % 'bereinigt' und zählen nur mit 270 € als Einkommen bei der Hinterbliebenenrente. Gruß w.
KSCam 13.08.2021 | 19:53
Den Tipp von @W*lfgang umgesetzt bewirkt dass 180 € (sofern Sie genau 450 verdienen) "anrechnungsfrei" sind und damit die Witwenrente um 72 € weniger gekürzt wird. Trotz der 16,20 € Beitrag aus dem Minijob wären Sie im Plus gegenüber einem 450 € Job ohne Beiträge. Und mit den Minijobbeiträgen erhöhen Sie noch Ihre spätere Altersrente, sofern Sie nicht unter den EM Rentnern sind, die derzeit wegen der Berichte im Forum Panik schieben. Egal ob mit oder ohne Versicherungspflicht haben Sie trotz gekürzter Witwenrente mehr Geld zur Verfügung als wenn Sie den Minijob nicht hätten. Aber der "nicht faule DRV Berater" erklärt Ihnen auf Nachfrage gerne diese ganzen Zusammenhänge notfalls stundenlang. Dieser Seitenhieb muss jetzt sein, er trifft nicht Sie sondern die die in der letzten Woche nur gegen die DRV Beratung stänkern.
Sabrinaam 13.08.2021 | 20:09
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
KSCam 14.08.2021 | 09:10
Ja dann wird es beratungsmäßig aufwändig, v.a. wenn die Witwe noch einige Zeit vor sich hat bis die AR beginnen kann. Dann machen wir vielleicht 10 Jahre vorher auf Wunsch Probeberechnungen für Altersrenten und Hinterbliebenenrente mit verschiedensten Szenarien, ist ja alles kein Problem im 30 Minuten Beratungstakt, gell? Zumindest in der Theorie - :) Schönes WE an alle
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