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kürzung der MdE

von Ronald19.01.2012 | 22:54
1803 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, nach meiner letzten Begutachtung wurde lt. Bescheid die MdE halbiert, mit den Verweis auf § 62 SGB 7.Buch. und dem Hinweis "auch wenn sich die Verhältnisse nicht geändert haben". (Gesundheitlich gab es keine Verbesserung) Welche Möglichkeiten kann man dagegen aufbieten und ist hierbei auch ein Erfolg möglich? (Behandelnder Arzt hat ein Gegengutachten wegen dadurch möglicher Probleme für ihn -selbe Organisation- abgelent.) "Eine Krähe hackt der anderen.....

2 Antworten

-am 19.01.2012 | 23:41
Innerhalb der Widerspruchsfrist können Sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Inwieweit der Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat kann hier nicht beurteilt werden. Bitte wenden Sie sich in dieser Angelegenheit an Ihre zuständige Berufsgenossenschaft!
Anneam 20.01.2012 | 11:09
siehe Experten-Antwort. In § 62 steht: Während der ersten drei Jahre nach dem Versicherungsfall soll der Unfallversicherungsträger die Rente als vorläufige Entschädigung festsetzen, wenn der Umfang der Minderung der Erwerbsfähigkeit noch nicht abschließend festgestellt werden kann. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Vomhundertsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit jederzeit ohne Rücksicht auf die Dauer der Veränderung neu festgestellt werden. Dann ist das jetzt vermutlich erst die endgültige Festsetzung? Damit Widerspruch und Klage Erfolg haben, werden Sie dann sicher einen renommierten Gutachter finden müssen!
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