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Experten-Antwort

Kürzung der Rente aufgrund Versorgungsausgleich

von Gerhard M.29.11.2013 | 20:29
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4 Antworten

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Hallo zusammen, ich hoffe ein fachkundiger Teilnehmer dieses Forums kann mir folgende Frage beantworten: Es wird seit Jahren bis laufend Erwerbsminderungsrente bezogen. Die Kürzung aufgrund eines zuvor durchgeführten Versorgungsausgleichs kommt in dieser Rente aufgrund der Regelung des Paragraph 5 VAHRG nicht zum tragen. Nunmehr wird eine Alterrente wegen Schwerbehinderung anstelle der Rente wegen Erwerbsminderung begehrt. Wird die Kürzung automatisch weiter ausgesetzt (da keine Unterbrechung im Rentenbezug) oder ist hierfür ein erneuter Antrag zu stellen. Mir ist bekannt, dass heutzutage ein solcher Antrag für Neurentner beim Familiengericht zu stellen ist. Trifft dies auch auf meinen Fall (bereits Rentner) zu? Für hilfreiche Antworten schonmal: Vielen Dank im Voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerhard M.,

für die neu zu gewährende Altersrente wegen Schwerbehinderung sind die Regelungen der §§ 33, 34 des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG) anzuwenden. Dabei kann es sein, dass der Anpassungsbetrag niedriger ist als nach der alten Regelung des § 5 VAHRG.

Nachdem Sie aber derzeit eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen und eine vorgezogene Altersrente beantragen, bestehen zukünftig beide Rentenansprüche nebeneinander. In diesem Fall ist nach den gesetzlichen Regelungen die höhere Rente zu zahlen. Sofern es daher durch die Anwendung der §§ 33, 34 VersAusglG zu einer Verminderung des Zahlbetrags kommt, ist die Rente wegen Erwerbsminderung bis maximal zum Erreichen der Regelaltersgrenze in der bisherigen Höhe weiter zu zahlen. Dabei müssen aber weiterhin die Voraussetzungen des § 5 VAHRG vorliegen.

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3 Antworten

Schadeam 29.11.2013 | 21:25
das gilt weiterhin, dass keine Kürzung erfolgt.
Timam 30.11.2013 | 09:32
Sind Sie sicher? Ist nicht bei einem Rentenbeginn ab 01.09.2009 das Versorgungsausgleichsgesetz anstatt des VAHRG anzuwenden?
Knut Rassmussenam 02.12.2013 | 08:52
Hm, Zufälle gibt es ... Da befasst sich die AGVA genau damit, und schon steht hier die Frage ... Melden Sie sich bitte in ein paar Tagen noch einmal, dann dürfte die neue Auslegungsfrage zu dieser Problematik veröffentlicht worden sein. Sollten Sie kein Insider sein - die AGVA ist die Arbeitsgruppe Versorgungsausgleich der Deutschen Rentenversicherung und soll genau solche Rechtsfragen klären.
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