Guten Tag,
Ist die Kürzung der Rente bei Erhalt einer Rente aus der Unfallversicherung gerechtfertigt wenn die tatsächliche Krankheit erst in der Rente Eintritt?
Die Rahmenbedingungen:
Bezug der Altersrente seit 2005
Eintritt der Berufskrankheit 2018 davor gab es keine Krankheit und keine Leistungen aus der Unfallversicherung.
Die Rentenversicherung beruft sich aber trotzdem auf das Eintrittsdatum der Krankheit im Jahre 1975.
Ist der Abzug gerechtfertigt oder gibt es eine Möglichkeit des Widerspruchs?
Vielen Dank für die Antworten