Hallo Watteau,
wie „Schade“ es bereits dargestellt hat, entsprachen die festgestellten Abschläge der damaligen Rechtslage. Dafür, dass Sie dies persönlich rückschauend betrachtet als ungerecht empfinden, habe ich Verständnis. Ändern kann ich (ebenso wie Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger) die gesetzlichen Grundlagen aber leider nicht.