Sofern der verstorbene Versicherte Deutscher oder EU-Bürger war, erhält die Hinterbliebene unabhängig von ihrer eigenen Staatsangehörigkeit bei Todesfällen ab dem 05.05.2005 die Hinterbliebenenrente in der Höhe, wie sie auch ein Deutscher bei Wohnsitz im Nichtvertragsausland (hier Thailand) bekommen würde.
Eine Versichertenrente an einen thailändischen Staatsangehörigen in Thailand kann nur aus den Entgeltpunkten für Beitragszeiten, nicht aus Entgeltpunkten für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten berechnet werden. Die dann maßgeblichen persönlichen Entgeltpunkte werden danach auf 70 % vermindert.