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Experten-Antwort

Kürzung der Witwenrente wegen Kapitaleinkommen

von Georgia-196123.07.2022 | 14:44
10819 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Hinterbliebenenrente erhalte ich seit Februar 2018 und sie beträgt ab 01.07.2022 fast 1.000 EUR. Ich bin im Mai 1961 geboren, aus persönlichen Gründen ist die Hinterbliebenenrente mein einziges regelmäßiges Einkommen. Durch angespartes Kapital erhalte ich zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Jahr Dividendenzahlungen, die nie gleichmäßig sind und auch nicht zu gleichem Zeitpunkt anfallen. Durch Wertpapierverkäufe fallen hin und wieder im laufenden Jahr auch Gewinne an. Insgesamt erhalte ich so bisher im Schnitt zwischen 200 und 6.000 EUR jährlich. Meine Frage: 1. Wie wirken sich diese Einkünfte aus Kapitalvermögen auf meine Hinterbliebenenrente aus? 2. Welche Auswirkungen sind zu erwarten, wenn sich die jährlichen Beträge signifikant erhöhen sollten? 3. Welche Auswirkungen sind zu erwarten, wenn ich in einem Jahr einmal keine Einkünfte aus Kapitalvermögen mehr haben sollte oder wenn sich sogar Verluste ergeben? Vielen Dank Georgia-1961

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.07.2022 | 10:44

Hallo Georgia-1961,

Einnahmen aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Einkommenssteuergesetz (EStG) werden auf die Hinterbliebenenrente angerechnet, wenn diese den Sparer-Pauschbetrag von 801,- € jährlich überschreiten.

Eine Überprüfung Ihrer Einkommensverhältnisse wird jährlich zum 01.07. vorgenommen.

Dabei werden die Brutto-Einkünfte im ersten Schritt in Netto-Einkünfte umgewandelt (Reduzierung um 25%).

Das so ermittelte Nettoeinkommen wird nicht in voller Höhe auf Ihre Hinterbliebenenrente angerechnet. Erst wenn es einen bestimmten Freibetrag überschreitet, werden vom verbleibenden Nettoeinkommen 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Dieser Freibetrag beträgt aktuell in den alten Bundesländern 950,93 € und in den neuen Bundesländern 937,73 €.

Ändert sich die Höhe Ihres Einkommens, wird es grundsätzlich erst vom 1. Juli eines Jahres an berücksichtigt. Ist aber Ihr laufendes Einkommen im Durchschnitt mindestens zehn Prozent geringer als das zuletzt berücksichtigte Einkommen und hat der Rentenversicherungsträger davon Kenntnis erhalten, wirkt sich die Änderung schon früher aus.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Abschlägeam 23.07.2022 | 14:49
Hallo Georgia, ähnliches Thema mit hilfreichen Links finden Sie in diesem Beitrag https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/hinterbl… Alles Gute!
Wie bitte!?am 23.07.2022 | 15:36
Hallo von Georgia-1961 Du erhälst von Deinen Banken i.d.R. bis Anfang März ja die Aufstellung Deiner Kapitalerträge Deiner Anlagen. Von DRV wird Dir jedes Frühjahr (März/Aril) der Vordruck "Einnahmen aus Kapitalvermögen" R0680 zugeschickt mit der Aufforderdung, diesen auszufüllen. Darüberhinaus wirst Du einige Wochen später aufgefordert, Deinen aktuellen Einkommenssteuerbescheid in Kopie der DRV zuusenden. So ist es zumindest bei mir! Beste Grüße
KSCam 23.07.2022 | 15:48
Der Freibetrag liegt bei jährlich ca 11400€. Solange Sie darunter liegen oder gar gar nichts an Einkünften haben, haben Sie die volle Witwenrente. Da das EK nach Ihren Angaben maximal 6000 im Jahr sind, haben Sie doch nichts zu befürchten.
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