Sehr geehrte Damen und Herren,
bin Ruhestandsbeamter (A8)und habe eine eigene Rente erworben. Mein Ruhegehalt wird nach § 55 BVG um den Rentenbetrag gekürzt.
Bei der Berechnung des anzurechnenden Einkommens wird mein Ruhegehalt um 42,7% gekürzt und nach Abzug des Freibetrages werden 40% angerechnet. Da aber meine eigene Rente (die ebenfalls ein Erwerbsersatz-einkommen ist) lediglich um den Zuschuß zur Kranken- und Pflegever-sicherung, sowie ominösen 3% gekürzt wird, verringert sich die Witwer-rente, die ohne Renten-anspruch, Teil meines Einkommens wäre, um rund 100 €.
Bemerken möchte ich noch, dass meine verst. Frau 3 Kinder großgezogen hat (die heute Beitragszahler sind)und somit die Witwerrente sehr niedrig ist.
Für Hinweise auf gesetzliche Bestimmungen nach denen die Rentenversicherung handelt,
wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Schackert