Ich möchte gerne nach Leipzig ziehen. Habe aber Angst, dass meine Rente unverhältnismäßig hoch gekürzt wird.
Meine Wirtwenrente beträgt 950 €, eine Betriebsrente meines Mannes zahlt 360 €. Meine eigene Rente beträgt 750 €. Also insgs. 2060 €. Was wird mir davon wegen des Umzugs abgezogen?
Sie müssen vom B r u t t o betrag der eigenen Versichertenrente zunächst 13% bzw. 14% Pauschalabzug abrechnen (13 % bei Leistungsbeginn vor dem Jahre 2011 und 14 % bei Leistungsbeginn der Versichertenrente nach dem Jahre 2010).
Nur der Restbetrag ist einkommensrelevant.
Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung ist dynamisch und beträgt
26,4 x aktueller Rentenwert bei Wohnort in den alten Bundeländern oder
26,4 x aktueller Rentenwert (Ost) bei Wohnort in den neuen Bundeländern (Beitrittsgebiet).
Derzeit beträgt der aktuelle Rentenwert monatlich 27,47 Euro und 24,37 Euro (Ost).
27,47 x 26,4 = 725,21 € Freibetrag
24,37 x 26,4 = 643,37 € Freibetrag (Ost)
danke für die ausführliche Antwort. Aber ganz ehrlich: Ich kann damit nicht umgehen. Ich weiss nicht, wie ich denn nun mit den genannten Zahlen auf ein Ergebnis komme...... sorry, vielleicht zu dumm.....
Ich hielte eine Kürzung um 600 Euro für angemessen.
Dann läge Ihr Renteneinkommen immer noch mehr als 500 Euro über dem einen Durchschnittsrentners.
Aber leider fragt mich ja keiner!
es ist gut, dass niemand Sie fragt! Mein Mann und ich haben ein Leben lang hart und fleissig gearbeitet! Man bekommt das,was man sich erarbeitet hat und das ist gut so.
es ist gut, dass niemand Sie fragt! Mein Mann und ich haben ein Leben lang hart und fleissig gearbeitet! Man bekommt das,was man sich erarbeitet hat und das ist gut so.
Arbeit geben ist seeliger als Arbeit nehmen!
Wer auf Arbeit verzichtet, tut all denjenigen einen Gefallen, die unbedingt arbeiten wollen.
Also hat man auch als Arbeitsloser eine gewisse Anerkennung in Form von einer angemessenen Rente verdient.
MfG
Seit ich einmal in solchen Jammerforen wie Tacheles oder Elo mitgelesen habe,weiss ich das der" Langzeitarbeitslose" das sogar Ernst meint.
Die sind alle der Meinung,ihnen stände ohne Ausbildung ein 5000 € Job zu,alles ander ist unter ihrer Würde und die Rente muss natürlich nach 30 Jahren Nichtstun genauso hoch sein wie bei dem Rentner, der 45 Jahre gebuclkelt hat.
Und ansonsten sind diese Foren beste Ratgeber für Arbeitsvermeidung.
Das sind die Auswüchse unseres ach so übersozialen Staates.
Wer im Urwald in einem Naturvolk lebt,dem ist klar,ohne Arbeit kein Essen.
Hinterbliebenenrenten sind abgeleitete Ansprüche, bei denen der Nutznießer keine eigene Beitragszahlung entgegengebracht hat. Deshalb sofort streichen auf 0,00 EUR.
Hallo Regina Risse,
anrechenbar ist Ihre eigene Altersrente. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die angegebenen Beträge Brutto-Beträge sind - dann ergibt sich folgende Rechnung:
750 - 13 % = 652,50
abzüglich Freibetrag Ost 643,37
= 9, 13
und davon werden 40 % angerechnet, also 3,65 Euro
Ich gehe davon aus, dass für Sie das "alte" Hinterbliebenenrecht gilt, wonach die Betriebsrente nicht auf die Witwenrente angerechnet wird - die dürfte auch bisher nicht bei Ihrer Witwenrente angerechnet worden sein.
Hallo Regina Risse,
anrechenbar ist Ihre eigene Altersrente. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die angegebenen Beträge Brutto-Beträge sind - dann ergibt sich folgende Rechnung:
750 - 13 % = 652,50
abzüglich Freibetrag Ost 643,37
= 9, 13
und davon werden 40 % angerechnet, also 3,65 Euro
Ich gehe davon aus, dass für Sie das "alte" Hinterbliebenenrecht gilt, wonach die Betriebsrente nicht auf die Witwenrente angerechnet wird - die dürfte auch bisher nicht bei Ihrer Witwenrente angerechnet worden sein.
Aber nicht, wenn die 750 Euro eigene Rente die ausgezahlte "Netto"-Rente ist...
Hallo Regina,
es würde helfen, wenn Sie kurz angeben würden, was derzeit abgezogen wird. Des Weitern müsste der Experte noch wissen, ob die Rentenbeträge Brutto oder Netto sind.
P.S.: Jeder bekommt das, was er verdient ;-)
An Sigrid M:
Bevor Sie hier irgendwelche Foren verunglimpfen, wenn Sie mit über 50 Jahren nach über 30 Jahren Berufstätigkeit arbeitslos werden, sind Sie schneller als Ihnen lieb ist auf die Hilfe und Unterstützung dieser Foren angewiesen und angekommen, wo Sie nie hin wollten. Da wird dann nicht die Arbeitslosigkeit sondern die Arbeitslosen bekämpft.
Ich gehe davon aus, dass für Sie das "alte" Hinterbliebenenrecht gilt, wonach die Betriebsrente nicht auf die Witwenrente angerechnet wird - die dürfte auch bisher nicht bei Ihrer Witwenrente angerechnet worden sein.
Anmerkung: Auch wenn es nur das "neue" Hinterbliebenenrecht betrifft, was geht den Staat die Betriebsrente an?
Wie kommt der Staat dazu, diese auf die Witwenrente anzurechnen? Die haben wohl nicht mehr alle Tassen im Schrank! Das ist faktisch Enteignung bzw. staatlicher Diebstahl!