Hallo Forum!
Mir wurde mitgeteilt, dass mein Rentenbescheid aus 2013 rechtswidrig wäre! Hintergrund einer Anhörung vor 6 Monaten durch die DRV ist wohl, dass man damals die Altersrente wegen Schwerbehinderung nicht erst ab dem 63. Lebensjahr berechnet hat und damit die Rente um nur 9,0% anstatt 10,8% gemindert hat. (PS: Trotz Besuch BFA-Beratungsstelle etc.)
Es geht hier um recht geringe Beträge - also rd. 1200 € in den Jahren aber nun kam heute ein für mich kaum lesbarer Bescheid:
1. Der Rentenbescheid aus 2013 ist rechtswidrig.
2. Die Prüfung hat ergeben, dass jedoch die Rücknahme des damaligen Rentenbescheides NICHT ZULÄSSIG ist.
3. Es ist jedoch WEITERHIN davon auszugehen, dass der Bescheid RECHTWIDRIG ist.
TEXTAUSZUG: Ist ein Bescheid rechtswidrig usw. usw. schreibt § 48 Absatz 3 SGB X vor....das die Rente "auszusparen"???? ist!
Die Berechnung führt zu einer niedrigeren Rentenhöhe. Die Rente wird jedoch in der BISHERIGEN Höhe weitergezahlt....bis sich durch Rentenanpassung ein höherer Zahlbetrag ergibt. Das könne man aus den künftigen Mitteilungen entnehmen.
Ich bin kein Sozialfachangestellter oder Jurist mit 2. Staatsexamen, sodass ich dieses einfach nicht verstehe.
Gruß aus dem Rentenwirrwar!
Ist doch schon alles aufgeführt worden.
1. Rente wurde falsch und somit zu hoch berechnet.
2. Aufhebung des alten und falschen Bescheides ist nicht möglich. Folge: Rente sinkt nicht und es muss nichts zurückgezahlt werden.
3. Die Rente wird in der bisherigen Höhe weitergezahlt, parallel wird im Hintergrund die Rente in der richtigen Höhe berechnet. Sobald die Rente nach der richtigen Berechnung durch die zwischenzeitlichen Anpassungen höher ist als die falsch berechnete Rente, wird die richtig berechnete Rente gezahlt.
Zusammengefasst: Abwarten, was in den nächsten Bescheiden steht.
Sie haben zu Unrecht eine zu hohe Rente bekommen. Aus rechtlichen Gründen darf das zu viel gezahlt Geld nicht von Ihnen zurück verlangt werden. Die DRV darf auch nicht einfach in Zukunft die richtige aber niedrigere Rente zahlen. Sie werden also weiter Ihre Rente in gewohnter Höhe bekommen.
Allerdings wird Ihre Rente vorerst nicht mehr zum 01.07. erhöht werden. Und zwar solange, bis die korrekt berechnete Rente die an Sie gezahlte Rente übersteigt.
Da möchte ich mich gleich mit einer Frage anschließen: Ist das korrekt, wenn einerseits aus rechtlichen Gründen die zuviel gezahlte Rente an den Versicherten nicht einbehalten werden darf, aber gleichzeitig Rentenerhöhungen solange nicht berücksichtigt werden, bis die Rente wieder stimmt? Habe ich das aus den Beiträgen so richtig verstanden? Denn damit würde sich die DRV ja doch durch die Hintertür die zuviel bezahlten Beträge zurückholen.
Da wurde zu viel gezahlt und das wird zurück gefordert, was daran sollte falsch sein?
Wollen Sie der DRV unterstellen, vorsätzlich rechtswidrige Handlungen zu begehen?
Natürlich ist diese Vorgehensweweise gesetzlich zulässig.
Denn damit würde sich die DRV ja doch durch die Hintertür die zuviel bezahlten Beträge zurückholen.
Ja und?
Der Betroffene sollte froh darüber sein, dass er vor Rückforderungen und Rentenkürzungen geschützt ist.
MfG
Danke für die ausführlichen Antworten! Ich habe leider bei meiner Schilderung eine Information aus dem Bescheid vergessen:
(Zitat Anfang)"Die höhere Leistung wird längstens für einen Zeitraum bis zu 4 Jahren vor der Rücknahme des Bescheides erbracht. Dabei wird der Zeitpunkt der Rücknahme vom Beginn des Jahres an gerechnet, in dem Verwaltungsakt zurückgenommen wird oder der Antrag auf Rücknahme des Bescheides gestellt worden ist."Zitat Ende.
Wie ist das nun zu interpretieren?
(Zitat Anfang)"Die höhere Leistung wird längstens für einen Zeitraum bis zu 4 Jahren vor der Rücknahme des Bescheides erbracht. Dabei wird der Zeitpunkt der Rücknahme vom Beginn des Jahres an gerechnet, in dem Verwaltungsakt zurückgenommen wird oder der Antrag auf Rücknahme des Bescheides gestellt worden ist."Zitat Ende.
Wie ist das nun zu interpretieren?
Sollte die Rente länger als 4 Jahre zu Unrecht in einer zu großen Höhe gezahlt worden sein, darf die überhöhte Zahlung nur für 4 Jahre zurückgefordert werden!
Danke nochmals für diese Klarstellung! Ich möchte nur noch betonen, dass ich natürlich aus der Fehlberechnung keine persönliche Bereicherung ableiten wollte! Wenn es sich so verhält wie in den Antworten geschildert ist das nur korrekt. Hintergrund war ein Satz aus der Anhörung vor einem halben Jahr:
Wir beabsichtigen, die zu Unrecht gewährte Rente zwar weiterzuzahlen, aber wir sind jedoch verpflichtet, diese Rente von SÄMTLICHEN KÜNFTIGEN RENTENERHÖHUNGEN AUSZUNEHMEN. Diesem Ansinnen ist man ja wohl demnach nicht gefolgt.
Hallo Motivo,
diesem Ansinnen ist die DRV genau in der Weise gefolgt, dass die 'falsche'/zu hohe Rente nicht mehr angepasst wird, sondern die 'richtige'/kleinere Rente angepasst wird ...bis diese - nach Anpassungen - den alten/falschen Rentenbetrag überschreitet. Erst dann haben Sie wieder mehr auf dem Konto - insofern alles richtig gelaufen, auch wenn die DRV-Texte schon mal schwer zu verstehen sind ;-)
Gruß
w.
Zum Abschluß nochmals meinen herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Fragen. So sollte ein Forum immer gelebt werden!