Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo,
der Abschluss einer privaten BU-Absicherung hat auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente keinen Einfluss.
Nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches 6 haben nur Leistungen, die von anderen Sozialversicherungsträgern gewährt werden oder Arbeitseinkommen bzw. Arbeitsentgelt Einfluss auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente.
Dies gilt jedoch nicht bei der Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten nach dem ab 01.01.2002 gültigen Recht, da hier die Zahlung einer privaten BU-Absicherung mitberücksichtigt wird.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.