Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Rosi Sch.
bei Witwenrenten wird grundsätzlich eigenes Einkommen angerechnet. Welches Einkommen berücksichtigt wird ist abhängig davon, ob Sie sich im sogenannten "alten" oder "neuen" Hinterbliebenenrecht befinden.
Bei Eheschließung ab dem 01.01.2002 oder
bei Eheschließung vor dem 01.01.2002 wenn beide Ehegatten nach dem 01.01.1962 geboren sind ist das "neue" Recht anzuwenden, ansonsten das " alte" Recht.
Im "alten Recht" wird u.a. Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen (bei Selbständigkeit) angerechnet.
Bei " neuem Recht" wird zusätzlich u.a. Einnahmen aus Vermietung &Verpachtung, Betriebsrenten und Vermögen angerechnet.
Der Freibetrag beträgt einheitlich für Witwen/Witwer ab 01.07.2017 819,19 EUR Netto.
Je nach Einkommen gibt es Pauschalen um den Brutto-Wert mit dem Netto-Freibetrag vergleichen zu können. Denn Ihr Bruttogehalt bekommen Sie selbst nicht ausgezahlt, sondern erst nach Abzug von Sozialabgaben und Steuern.
Bei Arbeitsentgelt wird pauschal 40% (für Sozialabgaben, Steuern) fiktiv abgezogen. Sollten Sie also nicht mehr als 1365, 32 Brutto mtl. verdienen und kein weiteres Einkommen haben, so wird die Witwenrente nicht gekürzt.
Rechenschema:
1365,32 Brutto* 60%= 819,19 EUR Netto - Freibetrag 819,19 EUR = 0 Kürzung
Für jeden 1 EUR Brutto den Sie mehr als 1365,32 verdienen wird Ihnen 0,40 EUR an der Witwenrente gekürzt. Sie haben anders ausgedrückt für jede 100 EUR mehr Bruttoverdienst 60 EUR insgesamt mehr im Geldbeutel da 40 EUR an der Witwenrente gekürzt werden.
Für waisenberechtigte Kinder erhöht sich der Freibetrag pro Kind um 173, 77. EUR
In den ersten 3 Monaten nach dem Tod des Verstorbenen wird das Einkommen nicht angerechnet.
Weitere Informationen können Sie folgenden Broschüren entnehmen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.html
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/hinterbliebener_hinzuverdienst.html
Am besten vereinbaren Sie einen Termin in einer unserer Auskunft-und Beratungsstellen und lassen sich in einem persönlichen Gespräch die Höhe der Witwenrente und die Einkommensanrechnung individuell berechnen/erläutern.
Na ist Dir jetzt einer "Abgegangen"? Immer schön die Hände über der Bettdecke halten.8 Meter 89 Zentimeter.Du bist ein ganz armseliger, am Leben gescheiterter Wicht, dem Einer abgeht wenn er in Foren strunzdumme Beiträge schreibt. Da bekommt man ja fast schon wieder Mitleid, aber eben nur fast.
GroKo, nach meiner Einschätzung zeigen deine Beiträge, daß du ein psychologisches Arschloch bist.Du bist ein ganz armseliger, am Leben gescheiterter Wicht, dem Einer abgeht wenn er in Foren strunzdumme Beiträge schreibt. Da bekommt man ja fast schon wieder Mitleid, aber eben nur fast.Na ist Dir jetzt einer "Abgegangen"? Immer schön die Hände über der Bettdecke halten.
Du könntest etwas kreativer mit Deinen Beleidigungen sein. So bist Du einfach nur ein Langweiler. P.S. Handwechsel nicht vergessen.GroKo, nach meiner Einschätzung zeigen deine Beiträge, daß du ein psychologisches Arschloch bist.Na ist Dir jetzt einer "Abgegangen"? Immer schön die Hände über der Bettdecke halten.8 Meter 89 Zentimeter.Du bist ein ganz armseliger, am Leben gescheiterter Wicht, dem Einer abgeht wenn er in Foren strunzdumme Beiträge schreibt. Da bekommt man ja fast schon wieder Mitleid, aber eben nur fast.
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