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Experten-Antwort

Kürzungen

von kojut27.05.2014 | 10:57
1012 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich erhalte seit 1980 eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung und eine Witwenrente von der BfA. Die Rente der BfA wird gekürzt ausgezahlt. Wenn ich nun mit 63 Jahren in Altersrente gehe, wird diese Rente nochmals gekürzt??

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kojut,

die jetzige Kürzung erfolgt durch die Anwendung des § 93 SGB VI. Diese Vorschrift besagt, dass nur das Zusammentreffen von Leistungen zu Kürzungen führt, die aus der Versicherung einer Person stammen. Also, Versichertenrente aus der Unfallversicherung mit der Versichertenrente aus der gesetzl. Rentenversicherung , oder Hinterbliebenenrente aus der Unfallversicherung mit Hinterbliebenenrente aus der gesetzl. Rentenversicherung (Ihr Fall).

Die zukünftige Altersrente wird nicht auf die Unfallversicherungshinterbliebenenrente angerechnet. Da Sie vor 1984 Witwe wurden, erfolgt auch keine Einkommensanrechnung nach § 97 SGB VI.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Nein, auch diese Witwenrente wird nicht gekürzt.

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2 Antworten

kojutam 27.05.2014 | 13:43
vielen Dank, das ist für mich eine sehr beruhigende Antwort.
kojutam 08.06.2014 | 08:55
bitte, noch eine Nachfrage wird meine bestehende Witwenrente der BFA und meine zukünftige Altersrente miteinander verrechnet und in irgendeiner Form gekürzt??
Deutsche Rentenversicherung
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