Kur

von
hans.gehder

Hallo!
Meine Frage:Mein Arzt hat eine Kur für mich beantragt,jetzt habe ich aber erfahren das ALGII Empfänger die an der 58er Regelung teilnehmen,keinen Anspruch auf eine Kur haben,ist das richtig?
Gruß Hans!

von
???

Eine Kur der DRV zielt darauf ab, Ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten. Durch die entsprechende Erklärung haben Sie signalisiert, dass Sie mit Ihrem Erwerbsleben abgeschlossen haben und Sie Ihre Erwerbsfähigkeit nicht mehr nutzen wollen. Daher hat die DRV keinen Grund mehr, Ihnen eine Kur zu finanzieren. Der richtige Ansprechpartner ist für Sie Ihre Krankenkasse.

Experten-Antwort

Hallo Hans.gehder,

durch ??? haben Sie bereits die richtige Antwort erhalten.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

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