Für die Berechnung des 4- Jahres- Zeitraumes ist der Entlassungstag der vorangegangenen medizinischen Rehabilitationsleistung als Ereignis maßgebend.
Zu diesen medizinischen Rehabilitationsleistungen zählen auch die Anschlußrehabilitationen und werden somit im Rahmen des 4- Jahres- Zeitraumes berücksichtigt.