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kur-ablehnung

von josefine07.07.2007 | 17:23
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mein man hat im dezember eine kur beantragt .Erstmal hatte er keine Antwort bekommen bis wir irgend wann ein Brief bekommen haben der muss sich bei einem Gutachter stellen was er auch gemacht hat nach eine untersuchung hat der Gutachter nur gesagt mein Mann wäre gesund wie ein PFERD und der hat nichmal auf mein mann gehört wo er ihm gesagt hat das er unter Tinnitus mit Gleichgewichtstörungen leidet was auch unsere hausarzt gesagt hat.Nach ca.6 Wochen hat er da die absage bekommen.Nach seinem Wiederschpruch kamm nach paar MONATEN die ablehnung und da HAT MEIN MANN AUFGEGEBEN.Der hat vetrauen zu knappschaft veloren und da bekommt er noch angebot die krankenkasse zu wekseln da hat er nur gelacht .Was man noch sagen kann ist ja der war jahre lang bei LVA und dann ging es automatisch das er auf einmal bei der knapschaft versichert ist.Ich hoffe nur für mein mann das er wo anders hilfe bekommt dsh.privat.Vor paar tagen rief mich meine freundin an und erzählt wenn sie leute findet die zu knappschaft wekseln da kann sie ein wochenende im einem Schloss gewinnen aber da habe ich sofort abgesagt tut mir für sie leid aber wir lassen uns nicht übereden.Bitte schreiben sie mir was muss mann tun um eine kur zu bekommen wenn mann schon unter tinitus,gleigewichtstörungen,depresionen leidet muss man da vieleicht tot sein aber d braucht mann nichts mehr.Mein mann zahlt seit 17 jahre beiträge in eure kasse.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ihr Mann könnte beim zuständigen Sozialgericht Klage erheben. Dies sollte im Übrigen auch im Widerspruchsbescheid stehen (Rechtsmittelbelehrung). Auch eine erneute Antragstellung wäre möglich.

4 Antworten

Nixam 08.07.2007 | 12:08
Für die Krankenkassengeschichte kann ich Ihnen keinen Rat geben. Die Knappschaft ist als Krankenkasse günstig. Und Geldsparen hat niemandem geschadet. Doch nun zu Ihrem Problem/Ihres Mannes: Das Vertrauen an die Knappschaft zu verlieren hilft Ihnen bei einer Widerspruchsablehnung auch nicht weiter. Ganz den Kopf hängen lassen dürfen Sie/Ihr Mann dabei auch nicht. Gegen einen Widerspruchbescheid können Sie beim zuständigen Sozialgericht Klage erheben. Einen Rechtsanwalt brauchen Sie bei der ersten Instanz nicht. Das können Sie einfach selbst machen. "Hiermit erhebe ich Klage auf Gewährung einer stationären medizinischen Leistung zur Rehabilitation gegen die Knappschaft, behelfsweise gegen die Ablehung des Antrags auf Gewährung von med. Leistungen zur Rehabiliation." oder so ähnlich Unterschrift, Name...fertig. Adressieren Sie so einen Brief an das im Widerspruchsbescheid angegebene Sozialgericht. Wenn die Klagefrist noch nicht abgelaufen ist, könnten Sie Erfolg haben und der Richter ordnet weitere Untersuchungen/Gutachten etc. an. Sicher haben Sie damit Erfolg bei den von Ihnen geschilderten Leiden. Ich wünsche es Ihnen ! Nix
Antoniusam 08.07.2007 | 14:38
Die Kriterien, nach denen Reha-Anträge bearbeitet werden, sind überall gleich. Und tatsächlich ist nunmal nicht jeder Antragssteller so krank, wie er glaubt. So pauschal über die Knappschaft zu schimpfen, ist wirklich nicht fair ! Ein anderer Kostenträger hätte in Ihrem Fall wahrscheinlich ganz genauso entschieden. Erst kürzlich hatte jemand aus meinem Bekanntenkreis bei der DRV Knappschaft, Bahn, See eine stationäre Reha-Maßnahme beantragt und OHNE großes Palaber bewilligt bekommen. Niemand hier kennt die GENAUEN Umstände, warum der Reha-Antrag Ihres Mannes abgelehnt wurde. Sie können aber JEDERZEIT einen neuen Antrag stellen. Alles Gute !
Erfahreneram 09.07.2007 | 17:15
Ein Tinnitus ist eine üble Sache. (Ich leide selbst darunter !) Aber deswegen alleine bekommt man in aller Regel keine Kur bewilligt. Es ist allenfalls denkbar, dass die Tinnitus-Symtomatik während eines regulären Kuraufenthaltes mitbehandelt wird. Was soll das Argument, dass Ihr Mann "schon 17 Jahre" Beiträge gezahlt hat ? Sind Sie sich eigentlich darüber im Klaren, was ambulante und stationäre Behandlungen kosten ? Ein Tag in einer Reha-Klinik schlägt bereits mit rd. 200 € zu Buche, ein mehrwöchiger Krankenhausaufenthat mit Intensivversorgung kann Hunderttausende kosten. Da sind die Beiträge, die Ihr Mann bisher eingezahlt hat, sehr schnell aufgebraucht. Also: Nicht immer nur Fordern sondern auch mal ein Wenig Verständnis für die Gemeinschaft der gesetzlich Versicherten aufbringen. Die möchte nämlich ebenfalls eine optimale, medizinisch notwendige und sinnvolle Behandlung erhalten.
?-?am 09.07.2007 | 18:12
und die Freiwillig Versicherten zahlen den ganzen Salat für die Gesetzlich Versicherten
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