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Experten-Antwort

Kur das selbe wie Rehabilitation?

von Lea16.06.2019 | 02:04
117 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich befinde mich in einer befristeten Erwerbsminderungsrente, aus vorwiegend Psychischen Gründen. Ich gehe regelmäßig zur Therapie, aber da ich im Moment einfach „nicht weiter komme“ unter anderem da mein Familielsystem (lange Geschichte) und solche Dinge mich so unter „Dauerstress“ stehen lassen, bin ich für die weiterführende Traumatherapie, nicht stabil genug. Therapie brauche ich regelmäßig um nicht ganz aus der Bahn zu fliegen. Also hatte, meine Therapeutin die Idee, ich sollte eine Kur beantragen um mal wieder stabiler zu werden. Um überhaupt die Kraft zu haben, mich mit meinen Trauma auseinander setzen zu können. Das habe ich mit meiner Hausärztin besprochen und diese hat die Unterlagen ausgefüllt. Nun habe ich das Formular G0100 von der Rentenversicherung erhalten zur Rehabilitation...??? Ist Kur das selbe wie Rehabilitation? Ich dachte Kur läuft über die Krankenkasse? Bin verwirrt. Entschuldigung. Liebe Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lea,

Kur ist eher ein Begriff aus dem wahren Leben. In der Rentenversicherung und auch in der Krankenversicherung laufen solche Verfahren unter der verwaltungskorrekten Begrifflichkeit Rehabilitationsmaßnahme.

Diese Reha-Maßnahmen sind im Leistungskatalog der Rentenversicherung und auch der Krankenversicherung enthalten. So gesehen eigentlich unerheblich, ob die RV oder die KV solche Leistungen erbringt.

Bei der Rentenversicherung steht immer das Ziel dahinter, dass ein Erwerbsfähigkeit erhalten bzw. wieder hergestellt oder eine Erwerbsminderung verhindert werden kann.

Die Krankenkasse kann auch Leistungen erbringen, wenn dadurch die gesundheitlichen Probleme gemildert werden können (also etwas weiter gefasst Möglichkeiten).

Wenn Sie Ihren Antrag bei der Rentenversicherung stellen, dann wird diese zunächst prüfen, ob die Rentenversicherung Leistungen erbringen kann. Falls nein, dann wird ihr Antrag zur weiteren Prüfung an die Krankenkasse abgegeben.

Der Grund warum Sie das Formular G0100 von der Rentenversicherung bekommen haben dürfte vermutlich damit zu begründen sein, dass die Unterlagen, die Ihre Hausärztin ausgefüllt hat, ein medizinischer Befundbericht war und an die Rentenversicherung gesandt wurde. Und wenn die Rentenversicherung einen Befundbericht bekommt, dann will man hier natürlich einen Rehabilitationsgrundantrag haben, um überhaupt zu wissen, was für Leistungen gewünscht sind. Daher kann ich nur empfehlen, dass Formular G0100 auszufüllen (gerne auch ergänzt um Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen, wie mit Ihrer Therapeutin erörtert) und an die Rentenversicherung zurück zu senden.

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6 Antworten

Kaiseram 16.06.2019 | 08:11
Eine Kur ist Privat, die mußt Du selbst bezahlen. Reha zahlt die Kasse.
KSCam 16.06.2019 | 09:19
Den Begriff Kur werden Sie im Sozialgesetzbuch nicht finden. Das was man früher mit "in Kur gehen" bezeichnet hat heißt offiziell "Rehabilitation". Reha Maßnahmen beantragt man über Kasse oder DRV. Was die Therapeutin mit Kur genau gemeint hat, sollten Sie die Dame direkt fragen. PS: die DRV könnte zuständig sein wenn nach der Reha die Aussicht besteht, dass Sie wieder so fit sind, dass Sie keine Rente mehr brauchen, weil Sie ja wieder arbeiten können. wenn Arbeit wegen der Erkrankungen nicht denkbar ist, kann höchstens die Kasse eine Reha zahlen. Ist Arbeit denkbar wäre die DRV zuständig und je nach Kurerfolg wäre vielleicht die Rente weg.
Leaam 16.06.2019 | 11:05
Hallo Kaiser & KSC, ich soll eine Kur machen um überhaupt ambulant weiter meine Traumatherapie zu meistern ( eine 3 Monatige statinäre Traumatherapie, habe ich schon gemacht). Es sind aber mehrere Traumatas. Ich brauche Therapie. Aber bin nicht tiefgreifend stabil genug um mich damit zu konfrontieren zu können. Dafür ist es im Alltag und im Außen zu instabil. Deshalb eine „Kur“ um diesen Kreislauf durchbrechen zu können... So hat es mir meine Therapeutin erklärt und mich gebeten, dass mit meiner Hausärztin in die Wege zu leiten. Arbeitsfähig denke ich bin ich gar nicht. Aber das sagen viele über sich selbst. Letztlich entscheiden tun es ja doch immer Außenstehende. Wieso ist eine Kur privatleistung?? Ist das neu? Mein Mann und Tochter waren auch vor ca 3 Jahren zur Kur über die Krankenkasse. Ich wollte mich hier halt erkundigen, ob es in der Erwerbsminderungsrente üblich ist über die Rentenversicherung zu laufen für eine „Kur“. Ich dachte Kur ist eher präventiv oder vielleicht könnte man sagen zur Erholung. Und REHA um zum Beispiel nach einer schweren OP Mobilität zurück zu erlangen oder als Begutachtung, ob jemand noch Arbeitsfähig ist... beides war bei mir eigentlich nicht seitens der Therapeutin und Hausärztin angedacht. Aber so alltäglich in Erwerbsminderungsrente zu sein, ist es für mich nicht. Deshalb könnte es ja sein, dass es gleich automatisch an die Rentenversicherung weitergeleitet wird. Die Unterlagen hatte ich zur KK gesendet. Die KK Dame konnte mir meine Fragen, auch nicht beantworten. Ich muss auf den Rückruf Service warten. Ich habe Sorge Ärger zu bekommen, wenn ich nicht umgehend die Formulare von der RV ausfülle. Aber, ob irgendwo was schief gelaufen ist, oder dass normale Prozedere, weiß ich halt nicht... Ich danke für die Antworten.
KSCam 16.06.2019 | 11:15
So wie ich Ihre Aussagen interpretiere wird die Krankenkasse wohl zuständig sein und entscheiden was notwendig ist. Füllen Sie die Fragebögen aus, schicken diese an die Kasse und warten auf deren Entscheidung. Schönen Tag noch und alles Gute.
Antworteram 16.06.2019 | 23:22
Hallo Lea. Kuren heißen jetzt Reha, und da geht's weniger ums Erholen, sondern wortwörtlich um Rehabilitation. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, es dreht sich in psychosomatischen Rehas hauptsächlich um Begutachtung und Wiederherstellung, bzw Erhaltung der Erwerbsfähigkeit. Hauptziel war nicht, dass sich jemand erholt oder es ihm besser geht, sondern dass man behaupten kann, der Patient könne im Anschluss wieder \ weiter arbeiten gehen. Dabei kann man sich trotzdem erholen, aber wenn man ohnehin instabil ist, kann das auch bös nach hinten losgehen. Vorsicht: Rehas sind auch Langzeitgutachten, da könnte auch Vollerwerbsfähigkeit entschieden werden, dann wär die Rente vlt weg! Alternative: Sog. psychosomatische "Akutklink" oder über Mutter-Kind-Kur informieren, ob da Erholung umsetzbar ist. Oder privat wegfahren, Hotel mit Kurangeboten\ ruhiger Gasthof in der Natur... Alles Gute!
Valzuunam 17.06.2019 | 09:42
Hallo Lea, lassen Sie sich von Antworter nicht verunsichern. Das mag eine persönliche Erfahrung im Einzelfall sein, lässt sich aber ganz sicher nich verallgemeinern. Wenn Ihre Ärzte/Therapeuten eine Reha für sinnvoll halten, dann beantragen sie diese, egal welcher Träger (Krankenkasse / Rentenversicherung) diese (bei Bewilligung) bezahlt. Und was Ihre konkrete Frage betrifft: 99 % der Menschen die (umgangssprachlich) Kur sagen meinen offiziell Reha. Aber ein früherer Kommentar hat schon recht: Fragen sie -ganz konkret- Ihren Therapeuten.
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