Sie können auf die bewilligte Leistung zur medizinischen Rehabilitation selbstverständlich jederzeit verzichten. Sofern Sie allerdings von einem anderen Träger (Krankenkasse, Agentur für Arbeit usw.) zur Antragstellung aufgefordert worden sind (weil Sie Krankengeld oder Arbeitslosengeld beziehen) oder wenn Sie bereits einen Rentenantrag gestellt haben, sollten Sie Ihren sog. "Mitwirkungspflichten" nachkommen; also auf jeden Fall diesen Träger informieren. Ansonsten reicht eine kurze schriftliche Mitteilung an den Rentenversicherungsträger, dass Sie auf die bewilligte Leistung verzichten. Natürlich können Sie jederzeit einen neuen Antrag stellen.