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Experten-Antwort

kur und zwischenübergangsgeld

von ratsuchende22.04.2014 | 18:48
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6 Antworten

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ich habe die medizinische reha absolviert und mache bald die berufliche reha. nach der kur habe ich arbeitslosengeld vom agentur für arbeit erhalten. nun habe ich vom vdk erfahren daß ich anspruch auf zwischenübergangsgeld habe. wie hoch wäre dies? genauso hoch wie das übergangsgeld die ich während der kur erhalten habe oder wie das arbeitslosengeld?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zwischen den einzelnen Reha-Maßnahmen kann Anspruch auf Zwischenübergangsgeld bestehen. Sind Sie arbeitsfähig, kann Ihnen jedoch eine zumutbare Beschäftigung nicht vermittelt werden, so geht der Anspruch auf das Zwischenübergangsgeld dem Anspruch auf Arbeitslosengeld vor.

Die Höhe des Übergangsgeldes richtet sich nach der vorhergehenden Reha-Maßnahme.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Beim Zwischenübergangsgeld und der sich anschließenden Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben ändern sich nicht die Berechnungsgrundlagen für das Übergangsgeld. Basis bleibt die Berechnung für die vorhergehende medizinische Rehabilitation.

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4 Antworten

ratsuchendeam 23.04.2014 | 12:51
ein großes dankeschön für ihre rückmeldung. das heißt sollte ich anspruch auf zwischenübergangsgeld haben ist es dann gleich so hoch was ich an übergangsgeld während der medizinische reha bekommen habe? ich habe während der medizinischen reha übergangsgeld in höhe des alg I bekommen weil ich ja davor alg I erhalten habe. und wie verhält es sich wenn ich die berufliche reha beginne. wird das übergangsgeld genauso hoch weitergezahlt oder erfolgt eine neue berechnung?
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 23.04.2014 | 15:14
Die Höhe des Übergangsgeldes bleibt - sofern die Voraussetzungen eines Zwischenübergangsgeldes erfüllt sind - erhalten.
ratsuchendeam 21.06.2014 | 02:28
ich habe nun zwischenübergangsgeld erhalten und werde in kürze die teilhabe am arbeitsleben beginnen. leider wird mein übergangsgeld für die teilhabe am arbeitsleben neu berechnet und beträgt nicht die höhe des zwischenüberganggeldes. ich dachte das bleibt gleich? ich habe seit der medizinischen reha bis zur teilhabe am arbeitsleben ununterbrochen zwischenübergangsgeld erhalten. warum wird bei teilhabe am arbeitsleben das übergangsgeld neu berechnet?
Steffiam 29.03.2015 | 12:00
Hallo Ratsuchende, da ich in einer ähnlichen Situation bin könntest du mir vielleicht weiterhelfen! 1) wie hast du den Antrag gestellt (über VDK)? 2) hat die DRV das ALG1 der Arbeitsagentur erstattet? falls ich dich noch erreiche! vielen Dank
Deutsche Rentenversicherung
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